was ist mit dem Kindergeld, wenn das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen wurde

7 Antworten

wenn das kind nur vorübergehend in obhut genommen wird, bekommen die eltern weiter das kindergeld.

wenn es auf dauer in einer hilfeeinrichtung untergebracht wird, bekommt das jugendamt das kindergeld.

wenn das kind auf dauer bei pflegeeltern untergebracht wird, bekommen diese das kindergeld.

hexe0510  12.03.2018, 12:31

mein sohn war für 14 Tagen in Obhut ,da ich überraschend im Krankenhaus war Jugenamt hat Kindergeld eingefordert

so einen ähnlichen fall kenne ich...es kommt halt darauf an ,wer das sorgerecht hat (jugendamt hat sorgerecht-kind lebt bei eltern ;eltern haben sorgerecht und kind lebt im heim) wenn das kind nur vorübergehend beim jugenamt untergebracht wurde und man immernoch das sorgerecht hat ,kriegt das elternteil weiterhin das kindergeld ,wenn aber das jugendamt das sorgerecht hat ,das kind auch im heim lebt ,dann kriegt natürlich das jugendamt das kindergeld und wenn das jugenamt das sorgerecht hat ,das kind ,aber bei einem oder beiden elternteilen lebt ,dann wird regelmäßig vorbeigeschaut ,wie es dem kind geht und das kindergeld geht an die eltern...es gibt aber noch millionen ausnahme-fälle ,das kann man so einfach nicht sagen ,wie das läuft...

rotgrueneryeti  24.11.2013, 13:56

nöööö - gefährliches, unseriöses halbwissen ...

uppriktigt

rgy

PustebluemchenQ 
Beitragsersteller
 24.11.2013, 15:10

danke für deine Antwort!

wenn ein kind in einer einrichtung über tag und nacht untergebracht wird, entsteht für das unterbringende jugendamt ein erstattungsanspruch. das kindergeld geht also nicht mehr an die kindeseltern, sondern an die unterbringende behörde - hier also das jugendamt.

uppriktigt

rgy

Die zahlen dir dann kein Kindergeld mehr, das bekommen dann andere. Aber nicht genug damit, du musst dann dem Jugendamt auch noch eine Beteiligung ZAHLEN an der Fremdunterbringung, dabei ist denen egal, ob du in Harz4 abrutscht!

Dann wird das Kindergeld von der Familienkasse einbehalten, um den Unterhalt des Kindes zu decken (wofür es ja auch gedacht ist), denn es weiterhin an die Eltern zu zahlen, wäre sinnlos, da diese ja nicht mehr für das Kind sorgen können/wollen/müssen.

rotgrueneryeti  24.11.2013, 13:41

das stimmt so nicht ganz ... es wird nicht einbehalten, sondern geht per erstattungsanspruch an den öffnetlichen träger der jugendhilfe - also das jugendamt.

uppriktigt

rgy

Hamsterbaby  24.11.2013, 13:45
@rotgrueneryeti

Das meinte ich mit, es wird einbhalten, um den Unterhalt zu decken:) Ich habe nur den Teil weggelassen wo es hingeht, es kann ja auch eine Pflegefamilie sein. Allerdings reichte die Info ja scheinbar für die Fragestellerin hin, denn wenn sie bei einer der besagten Stellen arbeiten würde, würde sie es ja wissen, ebenso wenn sie ein betreutes Kind wäre oder ein betroffener Elternteil. Ich gehe jetzt einfach nicht davon aus, dass man so einen Umstand plant:)