Wer bekommt den Kindesunterhalt wenn das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen wurde?
Vielleicht weiss da jemand was drüber. Die Tochter eines bekannten ist der Kindsmutter vom Judensamt weck genommen worden. Nun hat er vom Judenamt bereits Post erhalten und alle notwendigen Unterlagen eingereicht. Jetzt klagt ploötzlich die Kinsmutter ihn an wegen dem Unterhalt.
Kann sie denn unterhalt bekommen wenn das kind in Obhut genommen wurde und das Jugendamt ihn schon deswegen angeschrieben hat?
5 Antworten
Wenn das Jugendamt das Kind untergebracht hat, dann geht der Unterhalt ans Jugendamt, nicht an die Mutter.
Schreiben der Mutter würde ich erst gar nicht beantworten oder nur damit, dass der Unterhalt in Zukunft ans Jugendamt geht.
DAS BEKOMMT DAS JUGENDAMT :
das denke ich nämlich auch . okay vielen dank
In dem Fall steht der Mutter kein Unterhalt für das Kind zu. Den Unterhalt bekommt immer die oder der bei dem das Kind lebt.
Das würde Ich das Jugendamt fragen. Wenn das Kind für Dauerhaft entzogen wurde, warum soll die Mutter dann das Unterhaltsgeld Bekommen? Von meiner Logik her, bekommt es das Jugendamt, aber die Gesetze in der BRD sind oft nicht logisch. Jugendamt fragen.
Judensamt?! Soso...
Das Geld geht dann an die Jugendhilfe.