Kommt es vor, dass das Jugendamt den Eltern ihre Kinder nimmt, obwohl die Kinder bei ihren Eltern bleiben wollen?
11 Antworten
Eine Inobhutnahme durch das Jugendamt ist möglich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Und dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob das Kind das nun möchte oder nicht.
Denn es gilt akute Gefahren vom Kind abzuwenden.
Du kannst es vielleicht vergleichen mit Frauen die von ihren Männern regelmäßig verprügelt werden und dennoch nach außen hin so tun, als wäre nichts los und er der beste Ehemann der Welt, der zudem ja auch versprochen hat es nie wieder zu tun.
Und es wäre ja nicht so, dass das Jugendamt bei einer Inobhutnahme (de auch nur 48 Stunden darf) das Kind einkassiert auf Dauer und ins Kinderheim verfrachtet. Ein Familiengericht entscheidet letztendlich über den Verbleib, wenn das Gespräch mit den Eltern keine Lösung bietet.
Ja - das muss manchmal leider so gehandhabt werden. Aber dafür muss schon gewaltig was vorgefallen sein zu Hause. Generell wird erst einmal per Besuch der Amtsleute erfolgen und die Leute vom Amt werden mit allen Beteiligten freundlich reden, um die Lage zu checken. Das Motto lautet "zum Wohle des Kindes". Wenn das Kindeswohl extrem gefährdet ist, dann können die Kinder aus der Familie entfernt werden - auch gegen ihren Willen. Aber vorher wird angestrebt, die Kinder in den Familien zu behalten.
Das kommt bei uns selten vor:
- Entweder sind die Kinder noch zu klein, dass sie sich äußern könnten.
- Oder es handelt sich um Jugendliche, die freiwillig kommen, weil sie es zuhause nicht mehr aushalten.
- Die Eltern schmeißen ihre Kinder raus und die Kinder kommen dann in eine Notaufnahmestelle.
- Es gibt auch Kinder, die keine oder nur eine geringe Bindung zu den Eltern haben. Da ist dann z.B. die Erzieherin im Kindergarten die wichtigere Bezugsperson.
- Die Kinder sehen ein, dass es ihnen nicht gut geht und lassen sich mit Versprechungen (regelmäßiges Essen, warmes eigenes Bett, regelmäßiger Kontakt mit den Eltern) locken.
Ich mach grad mal ein Beispiel: Der Schornsteinfeger meldet eine verwahrloste Wohnung mit zwei Kindern. Das Jugendamt geht zum angekündigten Hausbesuch. Die Wohnung ist massivst vermüllt und kaum begehbar. Das 1-jährige Kind ist in seinem Bettchen. Das 8-jährige Kind liegt nackt unter einer Decke auf einer dreckigen Matratze im Kinderzimmer. Es ist klar, dass die Kinder hier nicht bleiben können. Die Jugendamtsmitarbeiterin sucht vergeblich ein sauberes Kleidungsstück, das die 8-jährige anziehen kann. Letztendlich gibt sie dem Kind einen Overall des Vaters zum Anziehen. Das Mädchen geht freiwillig mit, draußen kaufen ihm die Mitarbeiter etwas zu essen. Das Mädchen ist total aushungert. Dann wird das Mädchen ins Heim gebracht (und erstmal geduscht und bekleidet). Das Kleinkind kommt in eine Bereitschaftspflegestelle.
in den meisten fällen wollen kinder bei den eltern bleiben .es ist ihr zu hause . sie sind den umgang gewohnt und erkennen nicht ,wie sehr sie das belastet udn es ihnen nich t gut tut.
darum sollten kinder im haus der eltern möglichst betreut werden und nicht unbedingt aus den familien gerissen werden . das geschieht aber auch wohl nur im äusserten notfall. oder nur vorübergehend!
Ja, natürlich. Das Jugendamt handelt zum Wohl des Kindes. Manchmal sind die Kinder auch schon derart gestört, so dass sie aus ihrer familiären Umgebung entfernt werden müssen. Denn die Kinder können am allerwenigsten dafür. Sie müssen die Chance bekommen, ein normales Leben zu führen.
Möglicherweise bekämen sie dann ja eine. Dein Kommentar setzt nämlich voraus, dass sie aus einem geordneten Elternhaus stammen. Und das wäre in meinem Beispiel ja gar nicht der Fall. Es ist nicht die Aufgabe des Jugendamtes, die Crystal-Meth-Eltern zu heilen und zu resozialisieren. Sie müssen kurzfristig dem Kind Gutes tun.
ich weiss auch wie du das gemeint hast ..aber wenn ein kind so aufwachsen musste , in so ungeordneten verhältnissen,dann wird eine chance dass sich was verbessert in ihrem seelenleben selten wirklich gross- es bleibt immer ein rest dieses --ich sag mal -verkorksten starts ins leben zurück .das kann auch keine neue familie wieder ganz hinbiegen ,diese kinder sind geprägt , ihr leben lang!
das ist die verantwortung , die wir als eltern tragen --MÜSSEN__ denn wir setzen kinder in die welt und sind uns --oftmals -nicht bewusst, was das für eine aufgabe ist ,bzw. sind machmal nicht in der lage , diese aufgabe zu erfüllen.!
So ist das wohl. Deswegen kann man ja auch nur hoffen, dass Betroffenen Haushalten früh genug geholfen wird. Spätestens in der Grundschulzeit sind sonst nämlich Hopfen und Malz verloren. Aber das scheinen wir beide zu wissen.
ja leider
was sie kaum führen werden könne, weil ihnen ja schon die grundlage .nämlich eine geordnete familie , entzogen wurde,