Auswandern trotz Kind in Pflegefamilie - geht das Problemlos?
Hi. Sachverhalt: Bin alleinerziehend, 28, und habe meinen Sohn aufgrund eines extremen Verhaltens dessen ich nicht mehr Herr wurde, auf Anraten einer Familienhelferin und des Jugendamts in eine Pflegefamilie gegeben. Vollzeitpflege, wie mir geraten wurde, damit Ihm und mir geholfen würde.
Jetzt möchte ich mit meinem Partner in die Schweiz auswandern, noch Während mein Sohn bei den Pflegeeltern ist- ich sehe ihn etwa 8 Tage im Monat-, würde aber gern, bevor ich das dem Jugendamt eröffne, wissen: Geht das bei dieser Konstellation Überhaupt ohne Probleme???
besten Dank
4 Antworten
Ich find das ziemlich egoistisch. Dein Sohn ist ja nicht von sich aus so geworden, sondern wegen Deiner Erziehung. Dann gibt Du ihn einfach in ein Pflegefamilie und dann verdrückst Du Dich ganz.
Naja, für Deinen Sohn vielleicht besser so und für die Pflegefamilie auch.
Klar kannst du diese Entscheidung treffen. Das Jugendamt wird dich nicht aufhalten können. Allerdings sollest du dir darüber im klaren sein, wie es für dich und deinen Sohn weitergehen soll. Soll er denn irgendwann wieder zu dir zurück, wie kannst du Kontakt zu ihm halten? Wenn ein Kind zu den Eltern zurück soll wird in der Regel die Besuchszeit und Kontaktzeit mit den Eltern zur Rückführung erst mal deutlich hoch geschraubt. Kannst du das mit einer großen Entfernung leisten? Du kannst deine Überlegungen aber offen mit dem Jugendamt besprechen und dir von dort erklären lassen welche Hindernisse und Schwierigkeiten ihr aus deren Sicht überbrücken müsst.
willst du das wirklich? dir ist aber schon bewusst, dass du ihn dann auf jedenfall weniger siehst. wie mag er sich dabei fühlen? allein gelassen? ob das besser ist für eure mutter-kind beziehung. ob euch das weiterbringt? das kann natürlich auch alles kaputt machen zwischen euch. überlegs dir gut. es ist dein kind. ich weiß nicht, was das jugendamt dazu sagt aber eigentlich können sie es dir ja nicht verbieten.
wenn du deinen Sohn für immer verlieren willst, dann tue das