kann uns das Jugendamt den Kontakt verbieten?
Hallo,brauche dringend einen Rat...Ich habe eine 16 jährige Tochter die seid 14 Jahren in einer Pflegefamilie ist...Das Jugendamt hat mir all die Jahre den kontakt verboten.Vor 2 Jahren ca. hat sich meine Tochter an das Jugendamt gewand und wollte zu mir Kontakt,das Jugendamt hat ihr gesagt das die mich angeschrieben hätten und ich mitgeteilt habe ich wolle keinen Kontakt.Das ist eine glatte Lüge die haben mich nie angeschrieben und ich wollte mir Kontakt.Vor ca 2 Monaten habe ich meine Tochter auf Facebook gefunden und seid dem haben wir auch kontakt.Das jugendamt und die Pflegeeltern verbieten es aber,bei einem Gespräch zwischen Jugendamt,Pflegeeltern und meiner Tochter wurde ihr sugar das Handy weggenommen damit die lesen was wir schreiben.Das Jugendamt bietet das wir bei Facebook schreiben oder wir uns treffen,wir schreiben aber gegen den willen des Jugendamt und Pflegeeltern trozdem und treffen uns auch seid zwei Tagen.Wie ist das mache ich mich Strafbar wenn ich mich mit meiner Tochter treffe oder kann uns das Jugendamt und Pflegeeltern wirklich verbieten,denn das sorgerecht liegt beim Jugendamt...
2 Antworten
Schwieriges Thema... Das Jugendamt ist verpflichtet, zu jeder Zeit im Intzeresse des Kindes zu handeln. Das heißt, bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch Dich oder allein den bestehenden begründeten Verdacht kann der Umgang beschränkt oder untersagt werden. Nun muß aber von Amts wegen regelmäßig geprüft werden, wie eine Zusammenführung von Kind und Eltern altuell ausgestaltet werden kann, da jedes Kind den Rechtsanspruch auf Kenntnis seiner Herkunft und Umgang mit den leiblichen Eltern hat. Diesem Konflikt weichen Jugendämter gerne aus. Außerdem ist Deine Tochter in einem Alter, in dem sie imstande und willens ist, eigene Meinungen zu entwickeln und zu vertreten. Mit dem heimlichen Umgang mit Dir zeigt sie, daß sie Bedarf an diesem Kontakt hat. Verbieten und lückenlos kontrollieren ist daher der falsche Ansatz, der dort verfolgt wird. Ich denke, Du solltest aktiv auf das zuständige Jugendamt, d.h. den Amtsvormund zugehen, Deine Belange vorbringen und um eine Umgangsregelung bitten. Ggf. ist das auch antragsweise beim Familiengericht durchzusetzen - Du würdest Prozeßkostenhilfe bekommen und Deine Tochter einen eigenen Rechtspfleger, der ihre Belange unabhängig vom Jugendamt oder Dir vertritt...
Hallo und hat alles geklappt mit dem Umgang?