Kind einfach weggenommen vom Jugendamt...Dürfen die das einfach so und ohne Beschluss?

8 Antworten

Jein! Zunächst einmal wird man das ganz sicher geprüft haben und dann zur der Überzeugung gekommen sein, dass das Kinder erst mal raus muss.

Eine Herausnahme muss ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten dem Familiengericht mitgeteilt und dort verhandelt werden. Sind gewichtige Anhaltspunkte ungeklärt und wird dort eine unmittelbare Gefahr gesehen, so kann das Jugendamt das Kind vorerst unterbringen, dass muss es auch, dass ist sein Auftrag. Du sagst einfach auf Verdacht entziehen, dass geht nicht, der wird sich schon erhärtet haben. Und vielleicht sagt die Mutter Dir ja auch nicht die ganze Wahrheit?

Auch wenn es schon jahre her ist hier ,bei mir ist es nun so. Ich habe genau dieselbe frage nur in den antworten finde ich keine antwort zu meiner frage: ich habe 4 Kinder, nach einer wirklich schwierigen Zeit habe ich bemerkt das ich ohne Hilfe nicht mehr auf die Beine komme und habe nach langem hin und her dann das JA um hilfe gebeten! Es kam eine Familienhilfe dazu....gut, fährt mich von A nach B ... schickt mich zum Psychologen und stellt mich sonst auch nur als blöd hin. Alle sehen und Lieben es mich mit meinen Kindern zu beobachten, dieses wirklich feste und gute verhältnis. Das war kein vorgespieltes theater,das ist hier so! Ich habe nur einen fehler , ich bin nicht Konsequent genug, mein Sohn 11 geht zwar zur schule,sitzt aber nur seine zeit da ab weil die Schule ihn aufgegeben hat, meine tochter 14 geht lieber mal öfter nicht zur Schule was aber nicht heißt das sie garnicht geht.so nun sind die beiden im heim obwohl die verhandlung erst am 13.9. 18 ist. Ist dies rechtens? Es würde zu viel sein was ich hier schreiben würde um alles genau zu erklären. Ich danke trotzdem fürs lesen und bekomme vlt sogar noch eine antwort .

Lg

Danke für die schnelle Antwort...aber bin immer noch nicht schlauer...denn mein anliegen ob das Jugendamt das einfach so darf ohne irgendeinen Beschluss ist in meinen augen immer noch offen :(

djcore  30.04.2014, 15:17

Ja, sonst wären tatsächlich schon ganz viele Kinder umgekommen, wenn man auf die langsamen Gerichte warten müsste

Bis das Jugendamt kommt, dauetrt es normalerweise, und die <kinder werden eher nochmehr verwahrlost bis sie Eingreifen, das ganze wird streng kontrolliert, schwer vorstellbar, das sie es nur auf verdacht gemacht haben. da sollte man mit ihen reden und eventeulle sich einen Anwalt zur seite ziehen.

Da die Inobhutnahme eines Kindes ein sehr aufwändiger und teurer Akt ist, geschieht so etwas nicht grundlos oder weil man jemanden nicht leiden kann! Bist du sicher, dass du die Situation objektiv beurteilen kannst? Und hierr geht es erst einmal und den VERDACHT der Kinderwohlgefährdung. Das JA muss handeln, ein Beschluss wird über das Familiengericht erlassen und spätestens da muss die Behörden Nachweise erbringen.