Muss man Pflegegeld ans JA Zurückzahlen. Wenn ja wie viel können die einfordern?
Meine Freundin ist 17 Jahre alt und wohnt bei ihren Pflegeeltern. Sie fängt nächsten Monate ein berufvorbereitendes Jahr an und bekommt ca. 200 € Vergütung. Ihre Pflegemutter meint das Sie das ganze Geld dem Jugendamt zurückzahlen muss das Sie bei ihrem berufsvorbereitungsjahr bekommt. Weil ja das Jugendamt an die Pflegeeltern Geld bezahlte (Ist von der Mutter das Argument) Meine Vermutung ist das die Pflegeeltern sich das Geld unter den Nagel Reissen wollen.
Jetzt meine Frage, Ist das wirglich so, oder gibt es da eine Andere Regelung? Denn ich kann mir nicht vorstellen das man alles Abgeben muss. Meine Freundin bekommt zwar Taschen Geld, aber es ist bei weitem weniger als die 200 € Von Vorbereitungsjahr.
Ich weiss das es zu diesem Thema Schon andere frage und antworten Existieren doch ich weiss nicht ob es um Pflegegeld oder um ein anderes Geld geht, das vom Jugendamt gezahlt wird.
Könnte mich da bitte jemand Aufklären. Auch kann er mir gerne Passende SGB Bücher und Paragraphen nennen damit wir Später bei dem Ämtern was Handfestes in petto haben.
Schon mal danke im vorraus für die Mühe.
Mit freundlichen grüssen
CorporalRadar
PS: Ich bin Legastheniker, bitte entschuldigen Sie meine Schlecht Rechtschreibung.
8 Antworten
Der Thread ist ja nun schon ein paar Jahre alt. Aber diese Behauptungen in den Antworten kann ich nicht unwiedersprochen lassen. Immer erst mal den Pflegemüttern Geldgier unterstellen. Die haben ja nichts anderes im Sinn als bequem Geld zu scheffeln wenn man das hier so liest. Woher habt ihr eigentlich euer Wissen?? Blöd-Zeitung oder so??? Zum Thema: Wie immer wenn der Staat für etwas aufkommen muß wird geprüft ob derjenige der Geld vom Staat bekommt noch eigene Einnahmen hat. Das ist bei HartzIV so und auch beim Pflegegeld des Jug. Amtes. Sobald ein Pflegek. eigenes Geld verdient und dazu gehören bereits die regelm. Einkünfte aus einem Schülerjob wie Zeitung austragen , Babysitten usw. muss das der wirtschaftlichen Stelle des Jug.Amtes gemeldet werden. Die verlangen einen best. Prozentsatz (wieviel das derzeit ist weiß ich jetzt nicht) von dem Geld als Eigenleistung des KIndes zu seinem Unterhalt. Melden die Pflegeeltern das nicht machen sie sich strafbar. Nun gibt es die Möglichkeit das das Kind von seinem Verdienst den verlangten Anteil selber regelm. überweist , oder das den Pflegeeltern der Betrag vom laufenden Pflegegeld abgezogen wird und sie dann vom Kind das Geld zurückfordern können/dürfen. Bzw. mit dem Kind ausmachen welche Kosten z.B. für Kleidung es zukünftig selber tragen möchte. Pflegegeld das in der Zeit vor dem eigenen Verdienst gezahlt wurde muss nicht zurückgezahlt werden. Und es muss auch nicht 30 Jahre lang zurückgezahlt werden. Dann käme so ein Kind ja nie auf einen grünen Zweig. Allerdings ist es beim ersparten oder evtl. ererbten Geld so das bis auf einen Freibetrag von ich meine z.Z. 3000€ alles darüber hinaus gehende vom Jug. Amt eingefordert werden darf. Deshalb sollten Pflegeeltern auch keine Sparverträge oder ähnl. auf den Namen des Pflegek. abschließen sondern auf eigenen Namen und das Geld dann später dem Kind auf andere Weise (Führerschein, Auto, Wohnungseinr. oder Zuwendungen im Studium) zukommen lassen. Im obigen Fall wird es wohl so sein , das die Pflegemutter das Geld was das Kind vom Verdienst ans Jug. Amt abtreten muss vom laufenden Pflegegeld abgezogen bekommt und sie nun den Betrag vom Kind verlangt um die Unterhaltskosten zu decken. Ich selber (2Pflegek.) würde das so nicht machen. Ich würde zwar ab Ausbildungsbeginn und solange das Kind nach der Ausbildung bei mir wohnt auch einen angemessenen Beitrag verlangen so wie ich das auch bei meinem leibl. Kind gehandhabt habe. Das dient ja auch dazu das die Jugendlichen lernen sich ihr Geld einzuteilen. Und ich würde auch verlangen das etwas gespart wird aber dabei aufpassen das die 3000€ Freibetrag nicht überschritten werden.Alles was darüber hinaus fürs Kind oder vom Kind gespart wird wie gesagt so anlegen das keiner da dran kann. Was die Schülerjobs angeht, die muss man auch melden, aber man sollte das über den jew. Sachbearbeiter machen, dessen Aufgabe ist es dann es an die wirtschaftl. Hilfe weiterzugeben. Oft machen die das nicht oder begründen es so das von den Minijobs nichts abgezogen wird. Die Kinder sollen ja auch lernen das Arbeit sich lohnt. Ich habe mit meinem Jug.Amt abgesprochen das, wenn es soweit ist und die Kinder einen Schülerjob haben sollten, es ohne das Kind zu informieren vom Pflegegeld abgezogen wird und ich werde auch die paar Kröten dann nicht vom Kind zurückverlangen , denn mir ist es wichtiger das die Kinder lernen das es sich lohnt zu arbeiten und das sie sich dann auch übers verdiente freuen können. Ich hoffe ich konnte hier doch etwas geraderücken. Beste Grüße
Der Staat hat fuer deine Freundin eine Menge Ausgaben gehabt. Nach meiner Information hat er 30 Jahre Anspruch auf die Rueckzahlung des Pflegegeldes. Der Betrag der Rueckzahlung richtet sich nach dem Einkommen. Fuer die Zuzahlung oder Rueckzahlung werden die Eltern herangezogen. Koennen sie fuer die Kosten nicht aufkommen, wendet sich der Staat an die Kinder. Das Leben ist noch lang, da kann noch richtig Kohle verdient werden, die sich der Staat holen kann. Ich kenne Faelle, da ehemalige Pflegekinder einen Teil des Pflegegeldes zurueckzahlen.
Guckt doch mal in das Sozialgesetzbuch. Dort steht unter Paragraph 91 Grundsaetze der Heranziehung der Kosten. 3 Der junge Volljaehrige wird zu den Kosten herangezogen...
Haefig ist es so, dass Pflegekinder oder Heimkinder belogen werden, sie braeuchten spaeter nichts zurueckzahlen, damit diese in der Fremdbetreuung bleiben wollen. Sonst wuerden sich die Heim leeren und Pflegeeltern wuerden ihr lukratives Pflegegeld nicht bekommen.
Sorry. Was die Pflegemutter dort erzählt, ist ausgemachter Blödsinn. Schließlich hat das Kind ja seine Pflegschaft nicht selbst verursacht. Die Pflegemutter will nur abzocken.
Wenn das JA wirklich - was ich stark bezweifel - etwas will, dann wird es sich melden, und zwar schriftlich.
Erst nach Vorlage eines solchen Schreibens, sollte man aktiv werden und sich an die Behörde wenden. Die Pflegemutter hat echt ne Macke
erstens- deine freundin hat da jemand wachen ander hand -trotz legasthenie!! das kann ich mir echt nicht vorstellen, also dein verdacht ist jedenfalls nicht a priorie von der hand zu weisen. geht am besten - in medias res- direkt auf das jugendamt. die soheinen am besten allg. informiert und mit dem akt. konkreten fall betraut, und dort arbeiten sicherlich sozialarbeiter, die ja gerade sehr breit ausgebildet sind. viel erfolg!!
deine freundin muss nichts zurück bezahlen. ich denke auch das die pflegemutter ihre felle davon schwimmen sieht. die pflegemutter hat ja monat für monat genug für die pflegschaft deiner freundin kassiert. sowas ist einfach nur frech. lg
Um es mal deutlich zu machen: Pflegemütter/eltern "kassieren" kein Geld für die Pflegschaft eines Kindes. Das Pflegegeld wird für den LEBENSUNTERHALT des Kindes gezahlt!!! Es dient dazu den Bedarf des Kindes zu decken und wird i.d. R auch dafür verwendet. Auch ein Pflegekind kommt nicht mit Luft und Liebe aus. Es braucht außerdem ---wie alle anderen Kinder auch--- Nahrung, Kleidung, Bildung, Spielzeug, Hobbys, usw. Oft sind Therapien notwendig, nicht jede wird vom Jugee ndamt o. der Krankenk. bezahlt. Dann zahlt man das auch vom Pflegegeld. Gespart werden soll auch noch was. Etwa 200€ bekommen die Pflegeeltern als Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist natürlich DIE Unsumme nach der wir gieren. Erzieher, Lehrer, Heimerzieher, Kinderkrankenschwestern, und alle die beruflich mit Kindern zu tun haben machen ihren Job ja ehrenamtlich als Freizeitbeschäftigung sozusagen. Nur wir Pflegeeltern kassieren Monat für Monat für´s Nichtstun sage und schreibe ca. 200€ ab. Wenn das mal keine Abzocke ist. Genervte Grüße