Ist es möglich als Oma und Opa Pflegeeltern des Enkels zu werden oder das Sorgerecht zu bekommen?

11 Antworten

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Wozu braucht ihr überhaupt das Jugendamt? Das Kind ist seit Wochen bei euch - offensichtlich mit Einverständnis der Eltern. Ihr seid die Großeltern und solltet euch nur an das Jugendamt wenden, wenn die Eltern trotz Drogenproblemen ihr Kind zurückholen wollen.

Übrigens ist das Jugendamt froh, wenn sie Kinder nicht anderweitig unterbringen müssen, weil das immer mit Kosten verbunden ist. Solange ihr kein Geld vom Jugendamt wollt, braucht ihr es noch nicht mal zu informieren. Bisher ist es eine Familienangelegenheit.

Oder hat das Jugendamt bereits mit den Eltern zu tun?

dajannah 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 13:53

Nein das Jugendamt hat mit den Eltern nichts zu tun bisher obwohl das stimmt nicht ganz mit dem Vater schon, er ist auch vorbestraft und er hat noch eine Tochter mit Jemand anderen und da ist das Jugendamt eingeschaltet- ich dachte zur Absicherung: Denn es ist auch nicht gut wenn dann mal aus einer Laune heraus gesagt wird: Bring mir das Kind, und stellenweise werden Oma und Opa auch erpresst- mittlerweile so krass es auch ist ist es Oma und Opa wichtiger dass es dem Kind gut geht- die Eltern sind ja ihres eigenen Glückes Schmidt-

washilfts  10.08.2014, 14:00
@dajannah

Unterhaltsvorschuss bekommen nur alleinerziehende Elternteile.

Wenn die Oma mit Aufnahme des Babys nicht mehr arbeiten gehen kann, sieht es etwas anders aus. Dann würde ich an eurer Stelle das Jugendamt über die Drogenprobleme der Eltern informieren und mitteilen, daß ihr das Baby bereits in Obhut genommen habt, weil ihr große Sorgen hattet.

Das Jugendamt wird sich mit euch zusammensetzen und gemeinsam beraten, was die beste Lösung ist. Es wird sicher nicht das Baby herausreissen und woanders unterbringen, wenn ihr alle Voraussetzungen erfüllt. Aber ihr müßt abgesichert werden, z. B. mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit die Eltern nicht nach Lust und Laune handeln können.

Wegen der finanziellen Seite findet das Jugendamt bestimmt auch eine Lösung.

Normal wird das Kind bei den nächsten Verwandten der Eltern untergebracht bevor eine Pflegefamilie in betracht gezogen wird. Dazu werden bei den Verwandten die Lebensumstände etc geprüft. Wenn alles passt, dürfen die Großeltern das Kind aufnehmen.

Sofern gewährleistet ist dass es dem Kind bei den Großeltern gut geht und versorgt werden kann ist es kein Problem. Das Jugendamt versucht immer erstmal das Kind in der "gewohnten Umgebung" unterzubringen bevor es zu solchen Maßnahmen greift (nicht nur aus Nächstenliebe sondern weil Versorgung/Unterbringen etc auch einiges kostet..). Sie dürften hier auch ohne Eltern Erfolg haben wenn sie nachweisen können das sie die Großeltern sind

dajannah 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 13:47

Das hört sich schon einmal gut an, ja für das Kind wird gut gesorgt- es ist ein eigenes Haus mit Garten vorhanden ein Extrazimmer ebenfalls, Oma ist 43 Jahre alt und Opa ist 55 Jahre alt, beide haben einen sicheren Job. Oma wäre gegebenenfalls auch falls nötig damit einverstanden ihren Job aufzugeben,Ich weiß auch nicht wie es aussehen würde mit finanziellen Hilfen? Ich denke mal das Kindergeld ist klar das es machbar ist das man es an Oma und Opa überweist, Papa arbeitet mal hier mal da aber lebt meistens von der Arge,Mama ebenso- ich weiß nicht ob Oma und Opa Unterhaltsvorschuss oder etwas Ähnliches beantragen könnten? Ich hoffe es denn wenn Oma und Opa den Kleinen auf Dauer behalten, wird Oma nicht mehr arbeiten gehen können.

Wenn das Familiengericht das entscheidet, warum nicht. Das ist sicher besser, als zu völlig fremden Leuten oder ins Heim zu müssen.

dajannah 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 13:59

Ich bin auch am überlegen ob es besser wäre zuerst einen Anwalt einzuschalten anstatt zum Jugendamt zu gehen?

washilfts  10.08.2014, 15:17
@dajannah

Das Familiengericht wird aber auf jeden Fall das Jugendamt einschalten.

Wenn die Eltern des Kindes von sich aus gemeinsam mit den Großeltern beschließen, dass die Kinder den Lebensmittelpunkt bei den Großeltern haben dürfen, braucht man kein Jugendamt dazu!

Das sog. "Aufenthaltsbestimmungsrecht" räumt den Eltern dieses Recht ein.

Würde diese Geschichte über das Jugendamt geregelt werden müssen, müsste man zunächst einmal belastbare Fakten vortragen: Die augenscheinliche Drogensucht, Überforderungssituationen, die einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder haben: Dokumentiert durch z.B. Polizeiberichte, Krankenhausdokumentationen.... also das "bloße Anschwärzen" durch irgendjemanden;- also das sog. "Hörensagen" oder eigene Meinungen reichen alleine nicht aus.

Man müsste also Beobachtungen sammeln, evtl. durch Aussagen von Lehren. Kita-Mitarbeitern etc. stützen.

Aber da ist man dann sehr deutlich in der Opposition, in der anklagenden Haltung.

Das muss man sich eben überlegen.

Das JA würde dann abwägen: Man versucht zunächst immer geeignete Personen aus dem familiären Umkreis der Kinder zu finden, die bereit sind die Kinder bei sich aufzunehmen.

Ob die Großeltern geeignet sein können würde vor diesem Hintergrund sorgfältig geprüft: Denn es geht einerseits, wie gesagt um eine möglichst stabile und familiennahe Versorgung der Kinder.

Andererseits aber auch um eine gewisse psychische und körperliche Ausgeglichenheit und Belastbarkeit: Und die Fähigkeit sich altersgerecht auf die zu erwartenden Bedürfnisse der Kinder einzustellen. Großeltern könnten da mit ihrer Lebenseinstellung als hemmend empfunden werden, da u.U. mit anderen Wertvorstellungen behaftet.. das müsste man eben hinterfragen... für sich selbst, wie für das Kindeswohl: Denn was "den Alten" recht sein mag... ist dem Kind nicht immer billig! Ohne, dass ich damit grundsätzlich die Eignung in Frage stellen will. Aber Pubertät ist eine harte Zeit... und diese Konflikte, die dabei gefahren werden müssen sind für die Persönlichkeitsbildung der Kinder sehr wichtig: Entscheiden sie doch auch über eine gewisse Konfliktfähigkeit, Lösungsbestreben, Frustrationstoleranz die der Mensch erwerben muss, um im späteren Leben relativ verantwortungsvoll, sozial angemessen und ausgeglichen seine Lebensprobleme meistern zu können: Konflikte lösen will gelernt sein!!

Also: Vielleicht am einfachsten mit den Eltern besprechen... und wenn das nicht in gütlicher Einigung möglich ist: Das Jugendamt hinzuziehen.

Dabei: Keine falsche Rücksichtnahmen: Kinder können sich diese Rücksichtnahme nicht leisten: Können diese doch zu schweren Entwicklungsversäumnissen führen, die man später nicht oder nur unter äußerst erschwerten Bedingungen nachholen kann!

Sincerely Norbert

dajannah 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 19:47

Wir haben Morgen einen Beratungstermin beim Jugendamt mit der Mutter ;-)