Was macht das Jugendamt, wenn das erste Kind der Mutter entzogen wurde und Sie erneut Schwanger ist?
Hallo liebe Community, ich habe mitgeteilt bekommen das ich dieses Jahr Vater werde und habe auch so einiges über die Mutter erfahren was mir nicht so richtig gefällt. Ihr erstes Kind wurde vom Jugendamt an Pflegeeltern "übergeben" und da stellt sich für mich die Frage was ist dann mit dem nächsten Kind. Ich würde es wenn es mein Kind ist dann auch zu mir nehmen wollen. Was habe ich da für Möglichkeiten oder kann mir da das Jugendamt weiter helfen?
7 Antworten
Automatisch wird das Kind im allgemeinen der Mutter nicht entzogen. Neuer Versuch, neues Glück sozusagen. Aber das Jugendamt schaut natürlich sehr genau hin und reagiert sicher schneller als beim ersten Kind.
Aber ich kenne ein junges Paar, wo das erste Kind in Obhut genommen worden ist. Das zweite Kind lebt aber bei dem Paar unter gewaltigen Auflagen des Jugendamtes.
Ja, genau !
Sprich mit dem Jugendamt, dann weißt Du (und vielleicht auch das Jugendamt) ein Stück weiter.
Man wird ihr wohl nicht von vornherein auch dieses Kind wegnehmen, wenn ihre Situation nicht sehr übel ist.
mache einen vaterschaftstest nach der geburt und erkenne die vaterschaft an, wenn es dein kind sein sollte. weiterhin hast du anrecht auf das gemeinsame sorgerecht. sollte die km nicht einiwilligen in die erklärung vor dem jugendamt, dann geh zum gericht und klage es ein.
sollte die km nicht fit sein um ein kind groß zu ziehen, sprich dazu mit dem jugendamt, plane ein das kind nach der geburt direkt zu dir zu holen.
Ich bin Sozialarbeiterin und habe viel Erfahrung. Ja, in den meisten aller Fälle kann dann auch das neue Kind nicht bei der Mutter bleiben. Denn das erste Kind musste ja schon gehen wegen der Erziehungsubfähigkeit der Mutter. Am besten redest du direkt in einem persönlichen Gespräch mit dem örtlichen Jugendamt
Lieber schnell urteilen als hinterher wieder in den Medien zu landen wahrscheinlich ;)
Ich kenne ja die Akte gar nicht. Aber man muss bedenken, das Pflegekinder auch wieder zurückkehren können. Die Option besteht. Und wenn das erste Kind in Pflege ist, dann setzt man sich jedes Jahr einmal zusammen und bespricht, ob das möglich ist. In diesem Fall scheinbar nicht. Nun gibt es jedoch manchmal die Möglichkeit, der Mutter anzubieten in eine Vollstationäre Mutter Kind Einrichtung zu gehen mit einem neuen Baby. Und in der Tat gibt es natürlich Mütter die sagen " ok, ich hab es beim ersten Kind nicht geschafft, aber jetzt hab ich mein Leben auf der Reihe und will es unbedingt". Und wenn die Mutter zeigt das sie es so unbedingt will, dann klappt es tatsächlich das eine oder andere mal ( aber sehr selten), dass eine Mutter mit viel viel Hilfe ihre Erziehungsfähigkeit wieder hinbekommt. Das ist in unsern Jugendamt genau einmal in 15 Jahre passiert.
Eben. Du kennst die Akte nicht. Du weißt nicht, warum das erste Kind nicht bei der Mutter ist.
Hier gibt es einige Mütter, die das erste Kind oder ein anderes nicht bei sich haben, aber gesichert nicht direkt das zweite Kind weggenommen bekommen.
Ziemlich nebendran, diese Aussage.
Also grundsätzlich wird natürlich immer geprüft ob die Mutter fähig ist, das Kind großzuziehen. Wenn sie das nicht kann oder will wird als nächstes der Vater überprüft. Kinder werden nur weggenommen, wenn aktuelle Gründe vorliegen und als Vater hats du zumindest das Recht auf Kontakt zu deinem Kind :)
Wenn es mein Kind ist würde ich es gerne zu mir nehmen.
Also bist du nicht mit der Mutter des Kindes zusammen?
Wie sieht dein Leben aus (Arbeit, Beziehung...)?
dann muss erst mal festgestllt werden ob du der vater bist. vorher hast du da nicht mal ein recht auf irgendwelche auskünfte.
bist du als vater eingetragen kannst du das sorgerecht beantragen. dann kann man weitersehen ob ein gericht enztscheiden muss oder ob ihr euch einige werdet wo das kind leben soll
Hallo Frau Kollegin!
Woran erkennst Du, dass das Kind wegen "Erziehungsunfähigkeit" der Mutter genommen wurde?
Ungewöhnlich, dass ein Sozialarbeiterin so schnell aburteilt.