Enkeling in Pflegefamilie - Rechte von Oma und Opa
Unsere Enkelin wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und dann in einer Pflegefamilie untergebracht. Auf Grund der räumlichen Entfernung hatten wir nur sporatisch bzw. telefonischen Kontakt zu ihr und ihren Eltern. Leider müssen wir nach jetzigen Kenntnisstand erkennen, dass die Mama nicht wirklich reif für die Erziehung und sorgende Mutter war. Auch der Vater war sicher wegen seiner beruflichen Abwesenheit keine besondere Stütze. Im Ergebnis war die Mutter mit allem überfordert und wir haben dem Vater geraten sich Hilfe beim Jugendamt zu holen. Nun befürchten wir, dass unsere Enkelin länger in der Pflegefamilie verbleiben muss. Hier nun unsere Fragen: Haben wir ein Umgangsrecht zu unsere Enkelin? Wie können wir das ggf. gegenüber dem Jugendamt durchsetzen können? Gibt es einen Weg unsere Enkelin auch ohne Sorgerecht zu uns zu holen? Welche Vorausetzungen müssen wir hierfür erfüllen? Für hilfreiche Antworten sind wir sehr dankbar. Noch einen Zusatz: Die Pflegefamilie kümmert sich wirklich super.
4 Antworten
Großeltern werden eigentlich bevorzugt, wenn es um die Herausnahme von Kindern aus der Kernfamilie geht.
Da ihr aber weit weg wohnt und der Kontakt auch nicht so gut war, ist das nicht so wahrscheinlich, dass ihr das Kind bekommt.
Umgangsrecht habt ihr, das weiß auch das Jugendamt.
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Ich wuerde mich als erstes mit dem dortigen Jugendamt in Verbindung setzen und dort einen Gespraechstermin ausmachen. Die sollten auch eine Annaeherung zu dem Kind und den Pflegeeltern unterstuetzen. Evt. muesstest ihr dann vielleicht dort auch vor Ort eine Weile anwesend sein, (Zimmer nehmen, wenn es sehr weit weg ist). Wenn es dem Kind dort gut geht, ist es auch erst mal gut aufgehoben und man kann alles weitere in Ruhe angehen.
Wenn ihr eure Enkelin wirklich zu euch nehmen wollt, muss das gut ueberlegt sein und wird vom Jugendamt auch genau geprueft. Hier waere wichtig, wie dauerhaft eine Inobhutnahme wohl sein wuerde (koennte die Mutter das wieder in den Griff kriegen und das Kind wieder selbst betreuen?), wie alt das Kind ist und wie alt und wie fit ihr seid. Es waere sicher falsch, das Kind jetzt dort gleich wieder raus zu reissen und auch aus der gewohnten Umgebung, wenn es nicht dauerhaft untergebracht werden muss. Und je juenger das Kind/je aelter/kraenker ihr seid, umso unwahrscheinlicher stimmt das Amt bei euch als Pflegeeltern zu.
Aber es wird sicher gepueft und wenn es moeglich ist, wird das auch gemacht. Aber die Entscheidung wird nicht ueber Nacht gefaellt. Wenn das Jugendamt gegen euch ist, dann koennt ihr euch auch einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Vielen Dank petrapetra, vielen Dank für Deine Antwort. Wir hatten bereits Kontakt zum JA und auch zwei Besuche bei unsere Kleinen. Erst in einem Zimmer im JA und dann mit Erlaubnis des JA im Zoopark mit Begleitung der Pflegemama. Es waren für alle glückliche Stunden. Aus uns noch nicht nachvollziehbaren Gründen geht das JA nun auf "Abstand" und möchte nun die Besuche auf ein Mindestmaß beschränken. Unsere Enkelin hat nittlerweile ein Stiefschwesterchen und diesen Umstand soll sie erst einmal verarbeiten können. Sehen wir auch ein, wissen aber nicht wirklich was das nun mit unseren Besuchen zu tun hat. Würde da nicht unser Kontakt eher helefen als hindern. Leider lebt unsere Enkelin in NRW und wir in Thüringen. Die MA des JA wollen uns nur noch einen Umgang für eine Stunde in den Räumen des JA ermöglichen. Nun auf einmal auch nur nach Zustimmung der leiblichen Mama. Begründung gleiches Recht für den Vater und den.Großeltern. Da diese Besuchszeiten immer an einem Dienstag stattfanden und auch sicher wieder stattfinden sollen ist es natürlich für uns schwierig. Wir haben noch das Glück arbeiten zu dürfen und die An- und Abreise in der Woche nicht so einfach zu bewerkstelligen. Es machen leider auch schon Gerüchte von einer Dauerpflegefamilie die Runde. Und das macht uns natürlich auch nicht gerade sicherer. Im Moment wissen wir nicht wirklich weiter, zumal wir eine Antwort von einer Pflegemutter als Kompliment erhalten haben in dem davon geschrieben wird, dass das JA Zitat"ganz gern alles fest hält, was es einmal in der Kralle hat". Auch wenn wir uns sicher sind im Interesse unsere Enkelin gehandelt zu haben, als wir unserem Sohn geraten haben sich Hilfe bein JA zu holen, machen wir uns langsam Vorwürfe. Was können wir noch tun??
Fragt einfach im Jugendamt - als Oma und Opa könntet Ihr Vorrecht haben (bin aber nicht ganz sicher). Zum Vater kann das Kind wohl nicht?
Zum Umgangsrecht im Speziellen:
Ich habe mir das eingeklagt. Die Kindsmutter wollte es nicht, aber das Gericht gab mir recht.
Leider sobald das jugendamt in spiel ist sehr schwer.Kämpfe selber seit 3 Jahren um mein Enkelkind .Ich war von Baby an ihre Bezugsperson .sogar die Pflegeeltern Ignorien das .Spielen Hand in Hand mit den Jugendamt .Es ist ein langer langer Kampf bis man auf gibt