Was ist die schneller weg ein kind vom jugendamt zurücknehmen wann das kind will nicht in obhut bleiben und sagt ich habe zuhause kein problem ?

5 Antworten

Bei Gewalt in dem Haushalt, bekommst du das Kind nicht zurück. Egal was das Kind sagt.

Kinder sagen immer, dass es ihnen bei den Eltern gut geht.

Kinder kann man manipulieren, ihr Wort hat wenig Gewicht in dieser Sache. Wenn ein Erwachsener dies so entschieden hat, kann man nichts tun, bis die Umstände nicht geändert wurden. Den Erziehungsberechtigten wird in diversen Gesprächen mitgeteilt, was zu tun ist, um das Kind zurückzubekommen.

verreisterNutzer  16.09.2018, 20:50

nicht ganz so stimmig, so lange es nur eine in Obhutnahme ist und weder Sorgerecht noch Aufenhaltsbestimmungrecht gerichtlich entzogen wurden, kann ein Erziehungsberechtigter jeder Zeit sein Kind, wenn nötig, durch die Polizei aus der in Obhutnahme rausholen

soulfire7  16.09.2018, 20:51
@verreisterNutzer

Offensichtlich kann dies der Fragesteller ja nicht. Wenn du die Frage nicht verstanden hast, antworte bitte nicht.

Kerosine  16.09.2018, 20:52
@verreisterNutzer

Mit Einverständnis des Kindes ja. Wenn das Kind aber Inobhutnahme verlangt mus es die auch erhalten.

verreisterNutzer  16.09.2018, 20:57
@Kerosine

das ist leider ein Irrglaube, solange das Aufenhaltbestimmungsrecht bei den Eltern liegt, kann das Kind noch so sehr eine Inobhutnahme verlangen, diese darf nicht gegen den Willen der Eltern ausgeführt werden. Ob es sinnvoll ist dann das Kind mit juristischer Gewalt nach hause zu holen, wo es 5min später abhaut ist eine andere Sache.

Kerosine  16.09.2018, 21:00
@verreisterNutzer

Ja du hast recht wenn mans genau nimmt. Sie müsen es entweder übergeben oder eine juristische Eilentscheidung herbei führen. Wenn aber das JA die Inobhutnahme angeregt hat halt ich 2. fast für wahrscheinlicher.

verreisterNutzer  16.09.2018, 21:02
@Kerosine

das kommt auf die Umstände an, welche Gründe vorliegen etc hatte einen solchen Fall im Freundeskreis, da ist der Sohnemann ausgerissen und hatte einige Schauergeschichten erzählt und wurde erstmal in einem Jugendnotdienst untergebracht. Die Geschichten waren haltlos, das Jugendamt verweigerte Herausgabe innerhalb von 3 Tagen gabs eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe des Kindes

Kerosine  16.09.2018, 21:05
@verreisterNutzer

Ja klar kommt auf die Perspektive an. Ich kenn mich ganz gut aus damit aber nur vom selber ausreissen früher😉

Der Trick war zu ner andren Wohnortzustendigkeit zu gehen, das hat die immer ganz aus gehebelt...😂

verreisterNutzer  16.09.2018, 21:06
@Kerosine

so helle sind die wenigsten kiddies in dem alter ;-)

wenn das JA deine Tochter direkt von der Schule abgeholt hat, wegen häuslicher Gewalt, dann ist das kein leichter Fall.

Du solltest erst alle Auflagen erfüllen, ehe du daran denkst deine Tochter wieder zu bekommen

Am schnellsten geht es wenn das Kind einfach von sich aus dort geht und zu dir zurück kommt. Solange ihm dabei keine Gefahr für Leib und Leben droht darf es nicht freiheitsentziehend Inobhut genommen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Heidrun1962a  16.09.2018, 21:26

Wenn das JA das Kind aus der Familie genommen hat wegen Häuslicher Gewalt, dann kommt das Kind nicht so einfach zur Mutter zurück

Kerosine  16.09.2018, 21:28
@Heidrun1962a

Das JA mus das Kind aus eigenem Willen gehen lasen, es sei denn ihm drot Gefahr für Leib und Leben und dann auch nur für 24 h. § 42 SGB VIII Absaz 6.

Heidrun1962a  16.09.2018, 21:51
@Kerosine

in der Frage vorher steht etwas von häuslicher Gewalt. Da wird das JA das Kind (hoffentlich) nicht zurück in die Familie geben.

LouPing  16.09.2018, 21:52
@Kerosine
Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind..

Versuche den Inhalt deines Links zu verstehen bzw. lese bitte ALLES. Du kannst nicht nur immer nur Textabschnitte aus dem Kontext zerren.

Hegt das JA erheblich Zweifel bezüglich der Sicherheit bleibt der Minderjährige in Obhut.

Kerosine  16.09.2018, 22:04
@LouPing

Wie wäre es wenn du einfach selber Antworten zu Fragen giehbst wo du was von weist und mich bei Fragen wo ich was weis in Ruhe läst?😉

Wenn das Kind gehen will kann es zu 98% gehen. Das Jugendamt müste sonst innerhalb von 24 h:

  • den Eltern das Sorgerecht enzihen
  • eine einsweilige Anordnung über eine Unterbringung nach 1631b erlasen krigen.

Das ist praktisch kaum zu machen und es müst schon äuserste Lebensgefahr da sein.

Herr im Himmel wenn ich eine Sache was von weis dann JA! Mein Gott, wo ich noch anschafen war hat mich die Polizei wenn sie mich gekrigt hat einfach zum JA gefaren und die haben mich dort immer selbs entlassen lasen obwohl sie wusten das ich gleich wieder weiter anschafen gehe! Gegen der WIlle vom Kind oder Jugendlichen können die echt nur extrem schwer was machen.

Indem man mit dem Jugendamt zusammen arbeitet und alle Auflagen erfüllt.