Parken vor Mietshaus?
Zu meiner Wohnung gehört eine Garage. Wir haben aber zwei PKWs, einen großen SUV und einen Smart. Da unser Vormieter sein Motorrad neben der Haustüre geparkt hatte, hat uns unserer Vermieter gestattet, den Smart auf diesen Platz zu stellen, da der Platz für ein kleines Auto ausreicht, sonst hätte ich auf der Straße parken müssen, da das Parken auf dem Grundstück lt. Mietvertrag verboten ist. Ich habe den Smart jetzt verkauft und mir einen VW Touran gekauft und der ist natürlich viel größer und parke aber weiter auf dem Stellplatz. Das Fahrzeug steht ca. 30 cm über den Stellplatz.
Kann mir das mein Vermieter verbieten ? bzw. kann er mir den Stellplatz wieder wegnehmen ? Steht nichts im Mietvertrag und wir zahlen auch nichts dafür.
5 Antworten
hat uns unserer Vermieter gestattet
Das steht so wohl nicht im Mietvertrag.
Also kann er Dir jederzeit, auch unabhängig von Smart, Touran oder einem ganz anderen Fahrzeug das Abstellen auf diesem Platz, wieder verbieten.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Da bist Du ganz von der Gutmütigkeit Deines Vermieters abhängig.
Kann mir das mein Vermieter verbieten ? bzw. kann er mir den Stellplatz wieder wegnehmen ?
Selbstverständlich darf der VM die Duldung, auf der Fläche vor dem Haus einen PKW abzustellen, jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zumal es mietvertraglich ausdrücklich verboten ist.
Eines eurer beiden Fahrzeuge steht also demnächst an der Straße in öffentlichem Verkehsraum, wo es zulässig ist. Übrigens auch dann, wenn ihr den Touran gegen einen smart tauscht, aber der VM vor seinem Haus einfach keine Stellfläche mehr anbietet: Das Mietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht :-)
G imager761
Da wird wohl jmd bald auf der Straße parken müssen...
Motorräder waren noch gestattet, bei einem Smart wurde ein Auge zugedrückt und jetzt kommst du mit einem Touran an??? Kennst du das Sprichwort mit dem kleinen Finger und der Hand...?
Ja, kann er, es sei denn es ist im Mietvertrag ausdrücklich anders festgelegt. Parkste halt auf der Straße - ist nicht verboten.
Ich denke schon, dass er Euch die Erlaubnis entziehen kann.
Kannst Du nicht direkt vor Deiner Garage parken? Ich kenne Leute, die das so machen.
Da wirst Du wohl evt. auf der Straße parken müssen.
Es ist verboten "vor Deiner eigenen Garage zu parken?" Du darfst als nicht mal Dein Auto in "Deiner Garageneinfahrt" abstellen? Das glaube ich nicht.
Glaube es ruhig. Die Zufahrt zur Garage ist kein weiterer Stellpaltz; dort ist Parken verboten, der M darf bestenfalls dort kurz halten, um zu entladen oder bequem aus- und einsteigen zu lassen.
Das richtet sich nach dem, was im Mietvertrag steht.
Bei den Leuten, die ich kenne, ist das so. Da sind 3 Garagen und vor jeder Garage darf der jeweilige Mieter parken.
das ist lt. Mietvertrag verboten,