Parken an fremden Mehrfamilien-Mietshaus?
Um ein Mietshaus mit mehreren Mietwohnungen befindet sich eine unbefestigter Weg welcher Platz für mehrere Fahrzeuge zum Parken bietet. Eine Kennzeichnung für Parkplätze ist nicht vorhanden. Die Anzahl der Parkplätze reicht jedoch nicht aus jeder Mietwohnung ein Parkplatz zuzuweisen. Das Grundstück ist abgetrennt jedoch ist die Einfahrt des Weges für jedermann befahrbar und nicht durch ein Tor oder ähnliches verschlossen. Aus zuverlässiger Quelle weis ich auch das keinerlei Klausel im Mietvertrag der Mieter besteht das ein Anspruch auf einen Stellplatz gewährt wird. Selber bin ich nicht Mieter des Hauses. Nun zu meiner Frage.. Darf ein Mieter des Hauses mich des Parkplatzes verweisen (Zettel mit Hinweis darauf das Parken hier zu unterlassen) wenn ich mein KFZ mit dort von Zeit zu Zeit abstelle? Der Vermieter könnte sicherlich Maßnahmen ergreifen um irgendwie sicherzustellen das nur Mieter des Hauses ihr KFZ abstellen jedoch lässt sich das schwer realisieren.
8 Antworten
1. Der unbefestigte Weg kann auch dafür vorgesehen sein, dass größere Fahrzeuge mit evtl. auch noch Maschinen dran, durchfahren müssen. Denkbar wären normale LKW von Baufirmen, Gärtnern, Möbellieferanten etc. Auch natürlich Feuerwehr und Krankenwagen. Wurden alle Mieter mündlich oder z. B. durch Hausordnung angewiesen, deswegen nicht an dem Weg zu parken, versteht es sich von selbst, dass "fremde" Fahrzeuge dort auch nicht abgestellt werden sollen. Ist der Weg breit genug oder erkennbar, dass hier niemand behindert werden kann, könnte es anders aussehen.
2. Egal wie, ein Mieter darf Dich allenfalls darauf hinweisen, dass fremde Fahrezuge nichts auf dem Grundstück verloren haben. Natürlich darf er einen Zettel hinterlassen, aber er darf allenfalls auf seine eigene Rechnung einen Abschlepper beauftragen. Er darf auch dem Grundstückseigentümer Bescheid sagen, dass hier regelmäßig ein fremdes Fahrzeug abgestellt wird.
3. Der Grundstückseigentümer darf auf Rechnung des Fahrzeughalters das Fahrzeug entfernen lassen, wenn es eine konkrete Behinderung (s. 1.) darstellt und wenn nicht, darf er das, wenn er zunächst mit Zettel hinterm Scheibenwischer etc. den Fahrer oder Halter darauf hingewiesen hat, dass er beim nächsten Mal abschleppen läßt. Denn dann darf er davon ausgehen, dass der Fahrer vorsätzlich und widerrechtlich sein Fahrzeug auf einem fremden Grundstück abstellt.
4. Man könnte grundsätzlich mal das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer suchen und ihn fragen, ob man sein Auto dort abstellen darf. Evtl. gegen Bezahlung einer Parkplatzmiete. Dann wäre man auf der sicheren Seite. Insbesondere ist das wichtig, wenn man einigermaßen sicher sein will vor Beschädigungen oder dass das Auto auch dort stehen bleibt und nicht plötzlich doch weg ist, denn auch wenn man als Mieter oder Eigentümer nicht einfach abschleppen lassen darf, ist es dennoch ärgerlich, wenn das Auto plötzlich weg ist, man erst mal nicht weiß wo es ist und dann erst mal für teures Geld ausgelöst werden muss. Danach dann noch der Streit über die Kosten.
Dazu noch ein passendes Beispiel:
Unserem Haus gegenüber zweigt ein asphaltierter Weg ab, an dem direkt ein größerer, mit Kies befestigter, nicht eingezäunter, leerer Platz angrenzte. Locker für mindestens 5 Fahrzeuge.
Es bot sich zumindest für unsere Gäste die Möglichkeit, auf dem Kiesplatz zu parken, was auch lange Zeit nicht beanstandet wurde. Irgendwann jedoch lag auf einem der Autos ein Zettel mit dem Hinweis, dass hier das Parken verboten wäre.
Da jedoch nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Platz um ein Privatgrundstück handelt und auch keinerlei Verbot ausgeschildert war, kam mir das etwas dubios vor. Da ich in Erfahrung bringen konnte, wem das Grundstück gehört, rief ich dort an und konnte auch direkt den Mitarbeiter sprechen, der den Zettel rein gelegt hat.
Ich erklärte ihm, dass ohne eine Beschilderung nicht erkennbar wäre, dass es sich um Privat- und nicht um öffentlichen Grund handeln würde, sodass er das Parken nicht einfach verbieten könne. Das sah er zwar ein, wies aber darauf hin, dass dort bald gebaut wird und jedes abgestellte Auto dort die Arbeiten, z. B. schon die Vermessung, stören könnte.
Wir einigten uns darauf, dass wir den Platz bis zum Baubeginn weiter nutzen können, wenn hinter der Windschutzscheibe ein Zettel mit Verweis auf das Gespräch und die Telefonnummer des Fahrers angebracht wird.
Was wiederum zeigt, dass das persönliche Gespräch am weitesten bringt.
Wenn es das Privatgelände des Vermieters ist, kann dieser dich verweisen. Die Mieter können es nicht.
Ich gebe zu, der Vergleich hinkt etwas, aber was würdest du dazu sagen, wenn deine Wohnungstür offensteht und andere Leute die Gelegenheit nutzen um kurzfristig Dinge bei dir abzustellen?
Ja, da du unberechtigt auf ein befriedetes Grundstück gefahren bist. Nur weil sich im Zaun kein Tor befindet, heißt es noch lange nicht, dass fremde Personen (also weder Mieter noch Besucher von Mietern) einfach auf das Grundstück fahren dürfen.
Naja, er schreibt: "Das Grundstück ist abgetrennt jedoch ist die Einfahrt des Weges für jedermann befahrbar und nicht durch ein Tor oder ähnliches verschlossen."
er sollte mal auf der Stadt/Gemeinde nachfragen
Kann er machen. Ist aber wirkungslos wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.
Kommt eben drauf an, ob der Weg privat ist oder nicht.
Er parkt auf einem eingezäunten fremden Grundstück und nicht auf einer öffentlichen Straße.
Steht wo? Ich lese nur von einem unbefestigten Weg ("welcher Platz für mehrere Fahrzeuge zum Parken bietet" und einem nicht befriedetem ("abgetrennt [...] und nicht durch ein Tor verschlossen") Grundstück.
Daher: es kommt drauf an, ob der Weg öffentlich oder privat ist.
Der Weg befindet sich auf einem umzäunten Privatgrundstück. Und nur weil kein Tor davor ist, fährt er dort rein.
Nochmal...in der ganzen Frage kommt nicht einmal das Wort "Zaun" oder ein ähnliches Wort vor.
in der Frage selbst nicht aber in einem Kommi von ihm
Das es öffentlicher Verkehrsraum ist wage ich zu bezweifeln da es wie gesagt von zwei Seiten umzäunt ist.
und dann das:
Es ist Eigentum des Vermieters jedoch mit keinerlei Schild für "Privatgrundstück" o.Ä.
Es ist nicht wirkungslos. Man darf bestimmen wer auf seinem Grundstück parkt.
Eine öffentliche Straße kann niemandes Grundstück sein.
lese aus der Frage dass es sich um einen (Feld)weg handelt - keine Beschilderung
als Grundstück wird man das nicht bezeichnen können