Stellplatz vor Garage vermietet?
Hallo!
Folgendes Problem:
Wir sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Zugesichert wurde uns ein Stellplatz (steht auch im Mietvertrag).
Der Stellplatz befindet sich jedoch vor einer Garage, die der Nachbar nutzt und nur mal am Wochenende mit seinem "Sommerauto" raus fährt, deswegen war er auch einverstanden dass wir dort stehen.
Jetzt war es aber in letzter Zeit oft so, dass er uns aus den Schlaf geklingelt hat oder wir sm Tag 5 mal raus mussten weil er "kurz mal tanken" war, wo dann ein kleiner Streit entstanden ist.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Ich weiß dass Stellplätze vor Garagen nicht germietet werden dürfen, aber wenn er einverstanden war? Bzw. Muss unser Vermieter das nicht klären, weil ein Stellplatz im Vertrag steht?
(Prinzipiell kann der Nachbar auch über das Nachbargrundstück raus fahren, die waren damit auch einverstanden).
Danke für jede Antwort!
Jessica
4 Antworten
Da hat euer Vermieter ziemlich Bockmist verzapft, wenn das nicht vermietet werden darf dann hat er das auch nicht in den Mietvertrag zu schreiben oder anzubieten. Die Garage ist schon vom Nachbarn gemietet und damit auch die Ausfahrt ,da seit ihr leider im Nachteil ,ihr könnt jedoch die Miete für den Stellplatz zurückverlangen,da ihr für etwas bezahlt was es anscheinend nicht gibt.
So sehe ich das auch!
wenn im Mietvertrag einfach ein Stellplatz steht, dann darf da auch was dauerhaft stehen.
Also beim Vermieter einfordern einen Stellplatz und keinen Halteplatz mit Weckservice zu bekommen.
Hier sollte der Vermieter Stellung beziehen und sie Sache klären.
Natürlich kann es nicht sein, dass die Garagenausfahrt eines anderen blockiert wird, selbst wenn der nur einmal die Woche rausfährt. Das ist schließlich dessen Privatsache.
aber wenn er einverstanden war?
Er war gewiss damit einverstanden -wenn ihr wegfahrt wenn er raus will-. Wenn IHR damit jetzt nicht mehr einverstanden seid und es euch belastet -wann auch immer- dann müsst ihr woanders parken und den Rest mit dem Vermieter klären.