Kann mein Vermieter mit meine Wohnung wegen nicht bezahlten Stellplatz fristlos kündigen?
Guten Abend.
Ich habe sowohl eine Wohnung, als auch einen separaten Stellplatz bei ein und demselben Vermieter gemietet.
Die Wohnung weist in den Mietzahlungen genau 00.00€ offenen Betrag auf, sprich, da ist nichts offen.
Allerdings habe ich den Stellplatz, den ich nachträglich ab April angemietet habe, leider bis heute hin noch nicht einmal gezahlt.
Daher habe ich eine FRISTLOSE Kündigung durch meinen Vermieter erhalten und ich rätselt nun, jetzt auch mit Euch zusammen, ob es sich dabei um eine Kündigung meines Stellplatzes und meiner Wohnung, oder der Kündigung von ausschließlich dem Stellplatz oder der Wohnung handelt?
Dazu habe ich auch mal 2 Fotos gemacht, Namen und Anschriften habe ich natürlich geschwärzt. Daher ...
... was meint Ihr? Außer dass ich (selbstverständlich) zahlen soll?
Bin ich jetzt meine Wohnung los? Oder ist da alles gut? In dem Mietvertrag der Wohnung ist kein Stellplatz enthalten, dieser wurde nachträglich separat hinzugemietet. Außerdem ist im Mietvertrag für den Stellplatz eine Klausel sinngemäß: "es handelt sich um zwei rechtlich voneinander unabhängigen Verträgen." enthalten.
Vielen Dank für alle Antworten.
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7 Antworten
Steht doch da: Kündigung des Stellplatzes.
Ob auf diesen das Wohnungsmietrecht anwendbar ist, bezweifle ich.
Der Vermieter tut es. Dann tu du es auch: Zahle den offenen Betrag, damit ist die fristlose Kündigung geheilt und vom Tisch.
WArum hier Kontogebühren berechnet werden, ist nicht nachvollziehbar und dürfte unzulässig sein.
deine Wohnung betrifft das nicht, sondern nur deinen Stellplatz. Setz dich mit der im Brief genannten Person in Verbindung und löst das Problem, sei es durch Zahlung der ausstehenden Beträge oder der Räumung des Stellplatzes. Nur die geforderten ausstehenden Zahlungen wirst du für die Vergangenheit zahlen müssen, da du sicherlich den Platz auch genutzt hast. Also zahle und gut ist.
nun mußt du eventuell den Stellplatz kündigen, es sei denn der Vermieter hält an seinem Kündigungsschreiben, dann ist alles gegeneinander aufgerechnet und die Sache ist erledigt
Das schwarze ist die Schrift !!!
Die Kündigung bezieht sich auf den Stellplatz. Nicht auf den Wohnraummietvertrag.
Auf der ersten Seite steht klar und deutlich: Stellplatz.
Die Wohnung kann er deshalb nicht kündigen.
Nein kann er nicht
Habe inzwischen bezahlt und möchte den Parkplatz nicht mehr haben. Passt das so?