Carport auf gemietetem Parkplatz bauen?
hallo
ich wohne in einer mietwohnung und hab zusätzlich in einem extra mietvertrag einen Stellplatz gemietet. in dem vertrag steht nichts über bauliche veränderungen oder sonstigem.
als ich den mietvertrag für meine wohnung unterschrieb hat man mir versichert der nächste Tiefgaragenstellplatz der frei wird wird mir vermietet. das war aber nicht der fall: er wurde einfach an den nächsten mieter der frei gewordenen wohnung vermietet. (bei uns gibt es nen extremen wohnungsmangel, desswegen hätte die wohnung auch leicht ohne TG stellplatz vermietet werden können).
meine frage nun: darf ich einfach nen carport auf meinen stellplatz aufstellen wenn ich mir die baugenehmigung, falls nötig hole? und kann der vermieter etwas dagegen unternehmen?
viele grüße
8 Antworten
Mal abgesehen von der Baugenehmigung die man braucht, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Selbst wenn man es leicht zurückbauen könnte/kann.
Hier wird das Erscheinungsbild geändert und das geht definitiv nur mit Zustimmung des Vermieters.
Das darfst du sicher nicht. Du mußt dich an den Vermieter wenden und nur der kann mit dem Bauamt in Verbindung treten, insofern das notwendig ist.
Das wäre eine bauliche Veränderung, zu der du immer die Zustimmung des Vermieters brauchst. Eine Baugenehmigung würde (wenn überhaupt) auch nur der Eigentümer erhalten, nicht aber der Mieter.
Nein, jeder kann eine Baugenehmigung beantragen, auch der Mieter. Eine Baugenehmigung sagt nur aus, dass dort ein Carport gebaut werden kann, nicht aber, dass er das auch darf.
Natürlich kann der Vermieter etwas dagegen unternehmen. Du kannst doch nicht ohne Zustimmung des Eigentümers auf dessen Grund und Boden etwas bauen. Und ja, für den Bau eines Carports benötigst du eine Baugenehmigung. Die sagt aber wiederum nur aus, dass aus behördlicher Sicht dem Bau eines Carports nicht entgegensteht. Sie sagt nicht aus, dass du das auch darfst.
Sie haben einen Stellplatz gemietet, nicht mehr und weniger.
Da Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, können Sie darauf selbstverständlich auch nichts bauen ohne Zustimmung des Eigentümers.
Im Gegenteil: Bei Auszug müsste das Carport wieder von Ihnen abgebaut werden.