Darf der Vermieter vorschreiben wer auf dem Stellplatz steht?
Wir haben einen zum Haus gehörigen Stellplatz gemietet, für den wir natürlich auch Miete bezahlen. Da wir ihn derzeit nicht benötigen haben wir dem Nachbarn unentgeltlich (keine Untervermietung) angeboten darauf mit seinem neuen Auto zu parken. Der Vermieter hat das jetzt untersagt, darf er das überhaupt, wenn ja, mit welcher Begründung?
11 Antworten
bei uns ist es so ziemlich der selbe fall ... im vertrag steht allerdings nichts darüber ob er nur für die nutzung des mieters oder auch von anderen genutzt werden kann!
eine bekannte hatte dann einen zettel am auto kleben auf dem stand: ´´ parkverbot-kein Gästeparkplatz im innenhof´´
darf er das?
Der VM kann dem Mieter nicht untersagen, seinen Stellplatz an Dritte zur Verfügung zu stellen.
Eine Weitervermietung bedarf allerdings der Zustimmung des VM.
Erklärt dem VM, dass ihr keine Weitervermietung vorgenommen habt und aus reiner Gefälligkeit den von Euch bezahlten Stellplatz kostenlos den Nachbarn zur Verfügung stellt.
Ja, genau das haben wir auch getan, wir haben ja kein Geld dafür verlangt, es war eine reine Freundlichkeit dem Nachbarn gegenüber.
Sie haben den Platz gemietet und können darüber verfügen.Wenn Sie den Platz zweckbestimmt weitergeben kann der Vermieter das nicht untersagen
Du bezahlst für diesen Platz Miete, wer letztendlich mit seinem Wagen darauf steht, ist egal. Du kannst darüber verfügen, wie du möchtest.
Nein, darf er nicht, da Du die alleinige Gewalt über die Mietsache (hier: Stellplatz) hast.
Der Vermeiter bestimmt ganz alleine, wer sich auf seinem Grundstück mit einem Fahrzug aufhalten darf! Das ist im geschilderten Fall ausschließlich der Mieter des Platzes! Dritte haben ohne die Zustimmung des Grundstückeigentümers kein Recht, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu befahren.