Darf der Vermieter das Parken von Besuch verbieten?
Hallo.
Ich habe meinen Besuch bisher immer gesagt, dass sie gerne auch hinter mich (Stellplatz) parken können. Insbesondere dann, wenn sonst kein Parkplatz in der Straße vorhanden ist.
Nun wurde ich auf das „unsittliche“ Parkverhalten meines Besuches durch meinen Vermieter angesprochen. M.E. war er aber niemals eingeschränkt und konnte seinen Stellplatz problemlos erreichen.
Darf mir ein Vermieter es verbieten, dass ich meinem Besuch erlaube, mich zuzuparken?
Vielen Dank vorab.
7 Antworten
Wenn es sich um Privatgrund handelt, dann darf er - bspw. bei Reservierung. Ansonsten sieht man ja immer die Schilder bei Ausfahrten, die entweder darauf hinweisen, dass man abgeschleppt oder gemeldet wird. Wenn man andere Verkehrsteilnehmer oder Notzugänge blockiert, auch langfristig, wird das auch geahndet. Kennzeichnungen sind auch immer wichtig.
Darf mir ein Vermieter es verbieten, dass ich meinem Besuch erlaube, mich zuzuparken?
Er darf: Dir ist der Stellplatz vermietet und die Zufahrt dorthin gestattet, nicht aber das Halten, gar parken auf derselben.
Auf eine Behinderung käme es garnicht an, auf seinem, dem dir nicht vermieteten Eigentum unterliegst du seinem Weisungsrecht.
Demnach darf er untersagen, das Unberechtigte das Grundstück befahren dürfen und jedwedes Halten und Parken außerhalb der markierten Stelllflächen verbieten.
Da du das nun weißt, solltest du deine Besucher darauf hinweisen und sie einen öffentlichen Parkplatz an der Straße suchen lassen: Beim nächsten Mal könnte er abgeschleppt worden sein.
Sie haben nur Anspruch auf Ihren Stellplatz und die freie Zufahrt.
Dieses Recht gilt nicht für Ihre Besucher, die evtl. die Zufahrt zu Stellplätzen mit "unsittlicher" Parkweise beeinträchtigen.
Ich denke, die Frage ist zu pauschal gestellt um beantwortet werden zu können.
- Wie kommst du zu dem Parkplatz? Mietest den etc.
- Die Begebenheiten vor ort sind uns ja völlig unbekannt
- Wie sieht der Vertrag aus? Ggf. wird hier ja die Benutzung reguliert
Etc.
Natürlich darf er das. Du wirst es nicht glauben, aber ich darf selbst als Wohnungseigentümer nicht einfach wie ich gerade lustig bin den Parkplatz unserer Hausanlage befahren, da ich dort keinen Parkplatz habe.
Er hat das Hausrecht und kann Fremden somit alles verbieten.