Habe ich als Mieter Recht auf einen Stellplatz für mein Fahrzeug?
Hallo Community,
Ich wohne in einer Wohnung, von der Kreissparkasse.
Seit etwa 15 Jahren bewohne ich die Wohnung und habe erst seit zwei Jahren ein Auto.
Die Mitarbeiter der KSK haben alle einen Stellplatz in einer Garage.
Oft habe ich mit dem Vermieter gesprochen. Er sagt wegen gewerblichen Gründen könnte er das nicht machen.
Im Mietvertrag steht auch nichts über einen Stellplatz.
9 Antworten
Nein du hast kein Recht. Die Mietverträge von Stellplatz und Wohnung sind meistens separat und wenn es nicht im Mietvertrag aufgeführt wird besteht kein Anspruch!
Im Mietvertrag steht auch nichts über einen Stellplatz.
Dann hast Du auch keinen Anspruch darauf.
Nein. "Im Mietvertrag steht auch nichts über einen Stellplatz" meint, dir ist mietvertraglich keiner zugewiesen, vermietet noch zugesichert.
Wenn die Stellplätze in der TG vergeben oder für Kunden freigehalten werden sollen, ist das eben so :-(
G imager761
Nein, das hast du nicht. Du sagst ja selbst, es steht nichts im Mietvertrag.
Guten Abend,
wenn der Stellplatz nicht Teil des Mietvertrages ist, dann hast du auch keinen Anspruch darauf. Der Vermieter kann mit seinen Parkplätzen machen was er will, er muss sie nicht wohnungsgebunden mit vermieten. Du hast ja auch die letzten 15 Jahre keinen Stellplatz mit bezahlt in der Miete. Also ist er auch dementsprechend kein Bestandteil des Mietvertrages.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
Wissensdurst84