Stellplätze für 6 Miet-Wohnungen vermietet aber nicht gekennzeichnet
Hallo zusammen,
wir wohnen in einem Neubau mit 6 Mietwohnungen und 6 Garagen im Innenhof. Die Garagen sind via Mietvertrag in den Nebenkosten mit verankert. Nun gehören zum Gebäude auch noch 4 Stellplätze an der Hauptstraße, die vom Vermieter seperat an 3 Mieter aus unserem Haus und 1 Person von gegenüber vermietet wurden. Aufgrund der Platzprobleme hatten sich bisher Besucher immer auf diesen Stellplatz gesetzt. 2 Fragen hätte ich:
1.Muss der Vermieter nicht für eine eindeutige Kennzeichnung der vermieteten Stellplätze sorgen? Ansonsten weiß niemand so genau, ob dieser Stellplatz reserviert ist.
2.Ist es generell rechtens die Stellplätze auch an Dritte zu vermieten?
Vielen Dank und Gruß Tim
3 Antworten
Der Vermieter darf Stellplätze vermieten an wen er will. Eine entsprechende Kennzeichnung oder Sicherung deines Stellplatzes musst du selbst in die Hand nehmen.
Danke. Ich werde auf jeden Fall den Vermieter als auch die Mieter der Stellplätze daraufhinweisen. Ansonsten müssen sie solange damit leben, da auch mal fremde Autos dort parken ;)
zu 1. bin ich der Meinung ja, zumindestens ein Schild reserviert oder privat müsste er anbringen.
zu 2. Jein, das hängt von der Landesbauordnung ab. Bei uns muss man bei einem 6-Familienhaus ohne gewerbliche Nutzung 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachweisen, also in eurem Fall 9. Dann kann euer Vermieter den 10. Fremdvermieten, das ist aber Landesrecht bzw. kann auch in komunalen Satzungen oder Bebauungsplänen geregelt sein.
Es ist ja quasi ein Neubau (Dezember 2014)
zu 2: da werde ich mich dann mal schlau machen. da für den Tipp.
Sind es Eigentumswohnungen?
Dann ist im Teilungsvertrag jeder einzelnen Wohnung je eine Garage und (meist) ein bestimmter Stellplatz zugeordnet. Diese werden dann - wenn im Mietvertrag erwähnt - mit der Wohnung vermietet.
Der Vermieter hat sich darum zu kümmern, dass sein Mieter die ihm zugewiesene Garage oder den richtigen Stellplatz nutzt.
Das kann durch einen Aushang im Eingangsbereich oder durch Markierungen auf den Stellplätzen geschehen.
Eine Untervermietung/Weitervermietung von Stellplätzen durch den Mieter ist nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers möglich.
Wenn einer der Mieter keinen Stellplatz/keine Garage benötigt und nicht anmietet, kann der Eigentümer diese Plätze anderweitig vermieten.
Stellplätze an der Straße: Klären, ob sie Wohnungen zugeteilt sind oder der Hausgemeinschaft - oder dem Eigentümer alleine gehören. Grundbuch...
Wie sollen Besucher wissen, dass sie dort nicht stehen dürfen? Schilder anbringen!
Es sind keine EIgentumswohnungen, reine Mietwohnungen inkl. Garage. Die Stellplätze sind sozusagen für die Mieter "optional" gewesen. Da wir aber für den Preis keinen Stellplatz bezahlen wollten, hat er wohl 1 der 4 Plätze auswärts vermietet.
zu 1: Dann werde ich Ihn auf jeden Fall wegen der Kennzeichnung mal ansprechen.
Habe ich das richtig verstanden? Ihr wolltet keinen Stellplatz bezahlen, aber nutzen?
Nein, nicht regelmäßig nutzen. Aber solange dort für mich (oder Dritte) kein Schild daraufhinweist, dass der Stellplatz vermietet wurde, wollten wir uns schon mal dahinstellen, wenn dieser frei ist.
Richtig ist, wir wollten aus kostengründen keinen Stellplatz zusätzlich anmieten. Hatten aber dann gedacht, dass die 4 Stellplätze dann für Besucher etc. frei bleiben. Naja, falsch gedacht.
Die LBO sieht die Stellplätze nur für Neubauten vor. Gebäude mit Bestandsschutz sind davon ausgenommen.