Darf mein Vermieter den Platz vor meiner Garage als Stellplatz berechnen?
Hallo zusammen
ich bin mit meiner Freundin in eine Neubauwohnung eingezogen und wir haben zu unserer Wohnung die daneben angebaute Garage mitgemietet. Wir wollten dazu noch einen Stellplatz haben, damit wir 2 autos abstellen können (1 vor der Garage , 1 auf separatem Stellplatz). Nachdem der extra Vertrag für Garage und Stellplatz fertig war ( nicht im Mietvertrag der Wohnung mit drin) sagte sie uns, dass wir den Stellplatz vor der Garage nehmen MÜSSEN, da Sie diesen aufgrund unserer Nutzung der Garage nicht anderweitig vermieten kann (was sie ja so oder so nicht kann?). Wir haben das Gefühl, dass dies nicht so ganz rechtens ist. So erhöht sich ja eigentlich nur der Preis der Garage und wir müssen unsere Autos hintereinander parken. Laut einem Urteil über das ich gelesen habe ist dies nicht rechtens bzw anfechtbar ( AG Hamburg-Wandsbek v. 20.9.2001 – 711 C 137/01). Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen ? Jegliche Hilfe ist Willkommen
Vielen dank
2 Antworten
Nein die Zufahrt gehört dazu und ist im Garagenpreis mit drinnen. Die Frage ist nur warum ihr noch einen Stellplatz mietet und nicht den vor der Garage und die Garage nutzt.
Das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht rechtens.
Das ist Bullshit, die Zufahrt gehört zur Garage, ohne diese ist die Garage nicht nutzbar. Manche Leute haben echt Knoten im Gehirn (nicht Du, Euer Vermieter). Diese benötigte Zufahrt als separaten Stellplatz zu vermieten ist m.E. rechtswidrig.
Das ist ja der Grund weshalb ich hier frage - der Platz vor der Garage wird uns in Rechnung gestellt als Stellplatz. Und ich möchte wissen ob das rechtens ist oder ich dagegen vorgehen kann. :)