vor meiner Garage parken?
ich habe auf dem Grundstück des Mietshauses in dem ich wohne eine Garage gemietet, zusätzlich hat mir der Hausbesitzer noch gestattet, unser Zweitfahrzeug auf dem Grundstück abzustellen. Wir haben unser Erstfahrzeug nun längere Zeit vor der Garage geparkt bzw. ich habe das Zweitfahrzeug nicht auf dem vereinbarten Parkplatz sondern vor der Garage gepakt.
Nun hat uns unser Vermieter angemotzt und gesagt, dass wir nicht berechtigt sind, vor der Garage zu parken und wenn wir uns ab sofort nicht an die Vereinbarungen halten, er seine Erlaubnis das zweite Fahrzeug auf dem Grundstück zu parken, zurücknimmt.
Kann er mit die Genehmigung zum Parken wieder entziehen, steht leider nicht im Mietvertrag? Darf ich vor unserer Garage nicht parken, ich behindere dort niemanden, ist nur die Einfahrt zu unserer Garage?
6 Antworten
Ihr habt vom vermieter einen kostenfreien Parkplatz auf dem Grundstück bekommen, nutzt ihn aber nicht. Natürlich kann der Vermieter diesen Parkplatz dann an jemand anderen vergeben, der ihn mehr zu schätzen weiß.
Ebenfalls ist es ärgerlich, wenn die Garage anderweitig genutzt wird und das Auto dort keinen Platz mehr findet. Auch in diesem Fall würde ich als Vermieter die Garage an jemand anderen vermieten, der sich darüber freut und sie auch für das Auto nutzt.
Üblicherweise passt in eine Garage ein PKW und häufig davor auch.
Die beschriebene Situation ist also durchaus allgemein üblich.
Die Kommunen erkennen in so einer Situation nur einen Stellplatz und in der Regel ist es nicht gestattet, die Garage zur Lagerung anderer Gegenstände zu nutzen, als Kraftfahrzeug und allenfalls Zubehör.
Stehen jetzt permanent irgendwelche Autos vor der Garage, drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass die Garage selbst zweckentfremdet wurde. Aus diesem Grund sehen es Vermieter grundsätzlich nicht gerne, wenn Autos vor den Garagen parken.
Wurde zudem für den Zweitwagen ein separater Platz zugewiesen, ist dieser auch zu nutzen.
In Deiner Situation ist der Vermieter also voll im Recht. Auf der Zufahrt zur Garage darf allenfalls kurzzeitig geparkt werden, was durchaus in Ausnahmefällen auch einmal ein paar Stunden sein können, wenn z. B. Besuch gekommen ist.
Die Erlaubnis für den zweiten Platz kann der Vermieter jederzeit zurück ziehen.
Für dauerhaftes Abstellen vor Deiner Garage könnte er Dich abmahnen und im Wiederholungsfall sogar den Mietvertrag fristlos kündigen, da wohl auch in Deinem Fall Wohnungs- und Garagenmietvertrag eine Einheit bilden.
ich behindere dort niemanden, ist nur die Einfahrt zu unserer Garage
Allein die Tatsache, daß das "komisch" aussieht, könnte bereits eine Beeinträchtigung darstellen. Mitunter gibt es auch eine Auflage der Feuerwehr, daß bestimmte Bereiche des Grundstücks nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden sollen. Stelle Dein Fahrzeug einfach dort ab, wo es Dir erlaubt wurde. Das Grundstück gehört schließlich dem Vermieter und der macht die Regeln.
Natürlich kann er diese Vereinbarung zurückziehen, wenn ihr euch nicht daran haltet.
Mündliche Abmachungen können natürlich wieder zurückgenommen werden.
Was mietet ihr denn alles?
Wenn das Grundstück gemietet ist, könnt ihr darauf parken wo ihr wollt.
Der Vermieter kann bestimmen wo geparkt werden darf oder wo nicht
Dann hat er leider Recht.
ich habe nur eine Wohnung und eine Garage gemietet,
das Grundstück natürlich nicht :-(
mein Vermieter ist nun der Meinung, wir dürfen die Zufahrt zur Garage nur zum Befahren nutzen und nicht zum Parken