vor meiner Garage parken?

6 Antworten

Ihr habt vom vermieter einen kostenfreien Parkplatz auf dem Grundstück bekommen, nutzt ihn aber nicht. Natürlich kann der Vermieter diesen Parkplatz dann an jemand anderen vergeben, der ihn mehr zu schätzen weiß.

Ebenfalls ist es ärgerlich, wenn die Garage anderweitig genutzt wird und das Auto dort keinen Platz mehr findet. Auch in diesem Fall würde ich als Vermieter die Garage an jemand anderen vermieten, der sich darüber freut und sie auch für das Auto nutzt.

Üblicherweise passt in eine Garage ein PKW und häufig davor auch.

Die beschriebene Situation ist also durchaus allgemein üblich.

Die Kommunen erkennen in so einer Situation nur einen Stellplatz und in der Regel ist es nicht gestattet, die Garage zur Lagerung anderer Gegenstände zu nutzen, als Kraftfahrzeug und allenfalls Zubehör.

Stehen jetzt permanent irgendwelche Autos vor der Garage, drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass die Garage selbst zweckentfremdet wurde. Aus diesem Grund sehen es Vermieter grundsätzlich nicht gerne, wenn Autos vor den Garagen parken.

Wurde zudem für den Zweitwagen ein separater Platz zugewiesen, ist dieser auch zu nutzen.

In Deiner Situation ist der Vermieter also voll im Recht. Auf der Zufahrt zur Garage darf allenfalls kurzzeitig geparkt werden, was durchaus in Ausnahmefällen auch einmal ein paar Stunden sein können, wenn z. B. Besuch gekommen ist.

Die Erlaubnis für den zweiten Platz kann der Vermieter jederzeit zurück ziehen.

Für dauerhaftes Abstellen vor Deiner Garage könnte er Dich abmahnen und im Wiederholungsfall sogar den Mietvertrag fristlos kündigen, da wohl auch in Deinem Fall Wohnungs- und Garagenmietvertrag eine Einheit bilden.

ich behindere dort niemanden, ist nur die Einfahrt zu unserer Garage

Allein die Tatsache, daß das "komisch" aussieht, könnte bereits eine Beeinträchtigung darstellen. Mitunter gibt es auch eine Auflage der Feuerwehr, daß bestimmte Bereiche des Grundstücks nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden sollen. Stelle Dein Fahrzeug einfach dort ab, wo es Dir erlaubt wurde. Das Grundstück gehört schließlich dem Vermieter und der macht die Regeln.

Natürlich kann er diese Vereinbarung zurückziehen, wenn ihr euch nicht daran haltet.

Mündliche Abmachungen können natürlich wieder zurückgenommen werden.

Was mietet ihr denn alles?

Wenn das Grundstück gemietet ist, könnt ihr darauf parken wo ihr wollt.

Trenger  28.06.2017, 10:48

Der Vermieter kann bestimmen wo geparkt werden darf oder wo nicht

nicola12 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 10:47

ich habe nur eine Wohnung und eine Garage gemietet,

das Grundstück natürlich nicht :-(

mein Vermieter ist nun der Meinung, wir dürfen die Zufahrt zur Garage nur zum Befahren nutzen und nicht zum Parken

drehhmoment  28.06.2017, 10:48
@nicola12

Dann hat er leider Recht.