Stellplatz-Verbot für Besuch
Hallo,ich habe heute ein Brief von meinem Vermieter bekommen.Indem heißt es: PKW Stellfläche/Parkplatz
Zu Ihrer Wohnung gehört eine PKW Stellfläche.Bei der Nutzung der Stellfläche ist darauf zu achten,das der Geschäftsbetrieb im Haus reibungslos stattfinden kann. Jegliches fremndparken(Gäste) ist zu unterbinden und untersagt.Fremndparkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
PARKVERBOT direkt vor dem Geschäft bis Hauseingang für:
-Die Bewohner -die Gäste der Bewohner -die Angestellten des Geschäfts
So,nun meine Fragen. Kann der Vermieter verbieten wer auf meinem Stellplatz steht? Es ist kein Stellplatz im Mietvertrag eingetragen und bezahlt wird dafür auch nichts. Der Platz gehört einfach zur Wohnung.
Wir nutzen diesen Platz auch gar nicht,da wir eine Garage angemietet haben. Eine andere Mieterin parkt dort Ihren zweit Wagen,in unserm Einverständnis.
und zweitens,die Sache mit dem an der Strasse parken. Darf ein Vermieter Plätze auf einer öffentlichen Strasse verbieten für gewisse Leute? Mir kommt das sehr merkwürdig vor.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
8 Antworten
auf öffentlichen Straßen kann in der Regel nur die Stadt bzw. die Gemeinde ein offizielles Parkverbot aussprechen. Einfach mal bei der Gemeinde anrufen die helfen einen weiter. Was den Stellplatz angeht würde ich sagen das es egal ist ob dein Besuch darauf steht oder nicht ihr. Wichtig ist das wirklich nur ein Stellplatz belegt wird. Wobei ihr euren ja im Grunde an einen anderen Anwohner abgetreten habt, von daher würde ich sagen das ihr keinen Anspruch darauf habt das euer Besuch, wenn "euer" Stellplatz belegt ist, auf einen anderen Stellplatz stehen kann.
Die strittigen Parkplätze auf der Straße sind wahrscheinlich Kundenparkplätze für ein im Hause betriebenes Geschäft des Vermieters. Das wird hier nicht näher beschrieben. Für Kundenparkplätze müssen Vermieter an die Kommune eine Ablöse in beträchtlicher Höhe zahlen. Die Parkplätze müssen als solche im öffentlichen Verkehrsraum kenntlich gemacht werden. Fehlt die Kennzeichnung, kann auf ungesperrten Parkplätzen jeder sein Fahrzeug parken. Ganz unklar erscheint mir die Regelung der PKW-Stellplätze im Hof. Wenn zur Wohnung ein Stellplatz gehört, muss er auch im Mietvertrag eindeutig ausgewiesen sein, sonst kann auch hier jeder parken, der auf das Grundstück parkt ohne dass er verbotswidrig handelt.MfG
Wie gesagt,ich selbst nutze nur die Garage.Mein Besuch parkt meist an der Strasse.Nicht hinten auf dem Hof,wo es die Stellplätze gibt.An der Strasse wurde das Parken ja nun auch verboten.Ich frage wegen den Stellplätzen nur um sicher zugehen ob meine Nachbarin auf mein Parkplatz stehen darf. Es wurde mir selbst kein Stellplatz zugewiesen vom Vermieter.Mir wurde nur gesagt,ich hätte noch einen Stellplatz zur Verfügung.Soll ich darauf mein Fahrrad abstellen und mein Besuch am Ende des Dorfes parken laßen? :-D
Meine Nachbarin,die meinen Platz nutzt,hat im übrigen auch solch ein Brief erhalten und ist der Meinung,das der Vermieter nicht das Recht hat.Da wir ja keine Fremden Parkplätze nutzen,nur unsere eigenen und das mit Absprache.Solange Ich auf meinen oder wie in diesem Fall,meine Nachbarin meinen Platz mit Zusage von mir nutzt oder ein Besucher auf meinem Parkplatz steht,dürfte es kein Thema sein.
Die Nachbarin sollte einen eigenen Stellplatz haben. Offensichtlich ist die Anzahl der Plätze begrenzt, deshalb auch die Reglementierung des VM. Wenn es sich bei den Parkplätzen an der Straße um öffentlichen Raum handelt und dieser auch als Parkplatz ausgewiesen ist, darf dort auch geparkt werden, von jedem. Ich gehe davon aus, dass ein anderer Anwohner sich beim VM beschwert hat, dass Fahrzeuge auf den Parkplätzen stehen, die nicht einem Mieter zugeordnet werden können. Das erklärt, warum auch die Nachbarin einen erhalten hat. Ferner gehe davon aus, das pro WE je 1 Stellplatz zur Verfügung steht, das erklärt das Ansinnen des VM. Auch wenn es nicht mehr zeitgemäß erscheint, aber die Nachbarin muss den Zweitwagen dann woanders parken. Ein Anspruch auf Grund wachsender Mobilität lässt sich auf jeden Fall nicht ableiten. Auch wenn man das nicht so verstehen will, es ist eine Unsitte, auf dem Stellplatz irgendjemanden stehen zu lassen, ohne den VM darüber zu informieren. Eine solche Eigendynamik kann ein VM nicht dulden. MfG
Wenn ich das Schreiben des VM richtig verstehe, geht es nicht um den zur Wohnung gehörenden Stellplatz. Sondern um einen beliebigen, auf dem Ihre Besucher parken. Was natürlich bedeutet, wenn ein Besucher dort parkt, haben Sie keinen Parkplatz mehr zur Verfügung. Es wurde geschrieben, dass ein Stellplatz zur Wohnung gehört. Damit ist auch ein beliebiger Stellplatz gemeint. Es wurde kein bestimmter der Wohnung zugeordnet. Aus dieser Sichtweise macht das Ansinnen des VM durchaus Sinn. MfG
Na dem würde ich was erzählen: Entweder der Stellplatz gehört zur Wohung oder nicht. Gehört er das, zahlst Du anteilig Miete dafür. Ich gehe nicht davon aus, daß er Dir die Miete erlassen will. INsofern darfst Du auch über den Stellplatz verfügen. Mit diesem Brief will er Deine verfügungsgewalt einschränken. Sollst Du jetzt im Gegenzug die Miete kürzen?