Parken auf eigenem Grundstück bei Wegerecht
Ein Bekannter von mir hat folgende Situation:
Er muss jemanden Wegerecht gewähren. Das Wegerecht ist im Grundbuch mit 5 Meter festgelegt.
Jetzt gab es Ärger, weil sein Sohn auf dem Grundstück (welches Ihm ja gehört) geparkt hat, jedoch ohne die Ausfahrt für seinen Nachbarn zu blockieren. Sein Nachbar beruft sich jetzt auf das Wegerecht und verlangt, dass dort weder er noch sein Sohn parken dürfen (er selbst parkt dort jedoch ständig!).
Die Frage ist jetzt: Darf er - trotz Wegerecht - auf seinem Grundstück parken, solange er die Ausfahrt für den, der das Wegerecht nutzt, nicht behindert?
1 Antwort
Zunächst einmal würde ich dem Nachbarn das Parken auf meinen Grundstück verbieten, den es ist nun mal ein Wegerecht und in der Regel berechtig das nicht zum parken. Zum anderen heißt Wegerecht lediglich das er den Weg nutzen darf um zu seinem Haus zu kommen, solange er das ungestört kann könnt ihr auf euren Grundstück parken wo ihr wollt. Im übrigen solltest der Bekannte mal genau ansehen wie das Wegerecht gestaltet ist.