Wie hoch ist der Wertverlust durch Wegerecht bei Immobilienkauf? (Prozentual)?
Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.
Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?
Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.
Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.
Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.
In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.
Vielen dank im voraus.
8 Antworten
Zunächst bringt dir die reine Grundbucheinsicht nichts. Du benötigst die Bewilligungsurkunde: Was wurde vereinbart, wer zahlt die Instandhaltung, mit welchen Fahrzeugen darf genutzt werden, in welchem Umfang ist die Ausübung des Rechtes gestattet.
Hier scheitert dann auch die Beantwortung deiner Frage: ist bereits eine jährliche Zahlung mit dem Berechtigten vereinbart? Wurde das Recht bereits durch eine einmalige Zahlung abgegolten, könntest du diesen Betrag wieder übernehmen. Als ganz groben Anhaltspunkt kannst du die Fläche des Wegerechtes ( Länge mal Breite) mit dem Bodenrichtwert annehmen.
Ohne Beteiligung und Zustimmung des Berechtigten darfst du NICHTS ändern. Ob du den Verkäufer hier zu einer Handlung bewegen kannst, Verhandlungssache. Richtet sich nach Angebot und Nachfrage.
Wir sind einen Schritt weiter. Unklarheiten sind beseitigt. Im Grundbuch sind alle Dinge festgehalten. Beteiligung an Instandhaltung, Wegerecht mit Parkrecht für den einen Nutzer des Wegerechts und überfahren des anderen Nutzers ohne Parkrecht um an den hinteren Teil dessen Grundstücks zu kommen.
Danke für die Informationen.
ganz verschieden denn wer bezahlt den unterhalt?
Hallo,
ein Wegerecht im Grundbuch wird heute meist nicht mehr akzeptiert, da es die beiden Betroffenen selbst löschen können.
Die Bauaufsicht fordert in der Regel bei Bauanträgen ein Wegerecht, welches im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Dieses kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht gelöscht werden!
Also ggf. auch dort Einsicht nehmen (in der Regel beim zuständigen Bauordnungsamt) und beim kauf berücksichtigen.
Vielen Dank zunächst für die Antworten. Als Fahrplan habe mich mir einge Notizen für morgen gemacht. Es geht mir nicht darum dem Verkäufer mit einer unverschämten Preisangabe einen Schlag ins Gesicht zu verpassen. Ich weiß um die Lage der Immobilie und alle anderen Dinge die eine Rolle spielen.
Die Immobilie hat einen gewissen Klärungsbedarf was viele Dinge angeht und ich möchte im Vorfeld Informationen haben. Ich denke das ist normal.
Ich melde mich nach der zweiten Besichtigung und den neuen Informationen.