Wegerecht Was darf man?
Hallo,
ich habe nun schon seit einem Jahr ein Grundstück, das zum Einen auch ein Wegerecht beinhaltet für 3 andere Parteien.
Eine dieser Parteien park grundsätzlich auf meinem Weg und blockiert ihn somit für längere Zeit, um Dinge ein und auszuladen, was meist unverständlich lange dauert und zu Zeiten ist, wo meist irgendjemand diesen Weg quert.
Ich verstehe das Wegerecht so, dass diese 3 Parteien nur das Recht haben über diesen (meinen) Weg zu fahren oder zu gehen, be- und entladen auf diesem Weg ist rechtlich nicht inbegriffen, oder? Dürfte ich die Partei darauf hinweisen, dass parken auf dem Weg verboten ist? Ist parken darauf überhaupt verboten oder interpretiere ich dieses Recht falsch?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße, fire
3 Antworten
Das kommt auf den zugrundeliegenden Vertrag und die Formulierungen der Grundbucheintragung an. Generell ist durch ein "Wegerecht" das Parken, Ausladen etc. nicht verboten; wenn aber eingetragen ist z.B. "nur im Notfall" sieht das anders aus.
Im übrigen ist der Grundstückseigentümer zur Zahlung der Grundsteuer, zur Unterhaltung und zur Verkehrssicherheit verpflichtet, wenn nicht schriftliche Zusatzverträge bestehen. Die Eintragung eines "Wegerechtes" allein verpflichtet den Begünstigten nicht zur Übernahme solcher Verpflichtungen.
Sofern es sich um eine reines Geh- und Fahrrecht handelt, wäre ein Halten auf dem Weg nicht vereinbart und ein Verstoß gegen die getroffene Verinbarung. Hilft ein klärendes Gespräch nicht , können sie im Zweifel auf die Unterlassung des Anahltens auf dem Weg klagen. Das kann soweiut führen, dass dem Mißachtenden für den Fall der Wiederholung des Verstoßes ein Ordnugnsgeld bis zur Höhe von € 250.000 vom Gericht angedroht werden kann - danach dürfte der Stöerer beriffen haben, was er da falsch macht!
hallo Kathi
wenn Du an der Beantwortung einr solchen Frage interessiert bist, kann ich dir nur raten auf ein Rechtsforum zu gehen, da sitzen die richtigen am Bildschirm, die sooo Fragen angemessen beantworten können, ohne allzuviel rumzulabern (so wie wir hier...). Das Thema 'Recht' ist eigentlich zu schwer für das hiesige Forum......
alles Gute
EHECK