Wegerecht in einer Privatstraße?
Wir haben seit 1995 ein Grundstück mit Einfamilienhaus in einer Zufahrtstraße die 1995 Öffentlich war also gehörte zur Gemeinde . Ein paar Jahre später wurde die Straße zur Privatstraße ( Eigentümergemeinschaft ) wir hatten damals kein Wegerecht benötigt , da die Zufahrtstraße noch öffentlich war . Wegerecht ist also nicht im Grundbuch eingetragen . Meine Frage ist , haben wir Notwegerecht , Mitnutzungsrecht oder Wegerecht . Vielen Dank
1 Antwort
Wir haben seit 1995 ein Grundstück mit Einfamilienhaus in einer Zufahrtstraße die 1995 Öffentlich war also gehörte zur Gemeinde .
OK.
Ein paar Jahre später wurde die Straße zur Privatstraße ( Eigentümergemeinschaft ) wir hatten damals kein Wegerecht benötigt , da die Zufahrtstraße noch öffentlich war
Der Satz ergibt keinen Sinn. Wenn die öffentliche Zufahrtsstraße doch zur Privatstraße heruntergewidmet wurde, dann muss es darüber eine amtliche Mitteilung sowie eine grundbuchamtliche Eintragung gegeben haben, und ihr wärt ja selber auch Teil der Eigentümergemeinschaft geworden. Oder wie soll man sich das sonst vorstellen?
Wegerecht ist also nicht im Grundbuch eingetragen
Handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Straßen? Dann müsstet ihr entweder mit der Eigentümergemeinschaft verhandeln, oder euch ein Notwegerecht einklagen.
Das erklärt aber nicht, wieso ihr dann nicht Teil der Eigentümergemeinschft seid. Es müssen ja dann alle Straßenanlieger Miteigentümer geworden sein, also auch ihr, wenn euer Grundstück an dieser Privatstraße liegt. Oder wie kommt ihr sonst zu eurem Haus?
Nein es handelt sie hier um eine Zufahrt um zu unseren Grundstück zu kommen .