Wann darf der nachbar bei wegerecht dauerparken?
Guten Tag
Meine Mutter hat ihr Haus in einer kleinen Strasse in einer Ssckgasse der Weg davor ist natürlich als Wegerecht für die dahinterliegenden Häuser frei gegeben und bis dato war alles immer gut. Nun ist im Nachbar Haus jemand eingezogen und parkt ständig vor unserem Haus.. meine Mutter bat den Vermieter sich darum zu kümmern umd sprach auch mit der Mietern das Sie bitte nicht dort parkt .da fing der Stress an ...sie wurde sofort ...unverschämt... und mittlerweile ist es so schlimm das Ihr Freund bei meiner Mutter war und ihr sagte sie hätte garnix zu melden ...ihre KINDER...ständen ja auch da ....und er hätte sich alle Nummernschilder aufgeschrieben umd jetzt würde er erst recht dort parken meine Frage ..wir wollen trotz allem keinen Streit aber so geht es auch nicht mehr ..wie kann man nun darum..... bitten!!!! nicht mehr dort zu parken .hat Sie überhaupt ein Recht dazu
5 Antworten
Wegerecht ist kein Parkrecht; was er vor seinem Haus macht, ist seine Sache. Es ist euer Haus euer Grundstück, da hat der "Nachbar" nicht zu parken.
Euer Grundstück wo er parkt, nicht einsichtig; Zettel unter die Scheibenwischer, beim nächsten Vergehen könnte der Wagen abgeschleppt werden; trägt sicher nicht zum besseren Verständnis der Nachbarschaft bei.
Wenn da nix besonderes steht, darf da Jeder, immer parken - auch Dein Nachbar. Entspann´Dich
Entweder es ist Privatgrund, dann entscheidet der Eigentümer oder es ist öffentlicher Verkehrsraum dann darf jeder (erste) dort stehen.
Dann entscheidet der Eigentümer, das Wegerecht beinhaltet ja nur das Durchgangsrecht.
Deine Mutter darf ihr Grundstück grundsätzlich vollumfänglich nutzen. Wenn die Nutzung ihre Rechte beeinträchtigen, kann sie auf Beseitigung der Beeinträchtigung bestehen, also im entsprechenden Fall auch verlangen, dass der Nachbar sein Auto wegfährt.
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Deine Mutter ist Eigentuemerin des vordersten Hauses und des dazugehoerigen Grundstuecks. Ueber dieses Grundstueck fuehrt nun ein Weg zu den dahinter liegenden Haeusern. Fuer diesen Weg besitzen die Eigentuemer der hinter dem Grundstueck deiner Mutter gelegenen Grundstuecke ein Wegerecht. Einer dieser Eigentuemer hat nun sein Haus oder eine darin befindliche Wohnung vermietet und dessen Mieter parkt nun auf dem zum Grundstueck deiner Mutter gehoerigen Teil des Weges. Ist das soweit richtig?
Dann darf der das natuerlich nicht ohne Genehmigung deiner Mutter. Weigert er sich, das Auto vom Grundstueck deiner Mutter zu entfernen, kann sie es abschleppen lassen. Die Kosten muss sie allerdings erst einmal selbst tragen, kann sie sich aber von dem Autobesitzer zurueck holen (erforderlichenfalls auf dem Klageweg).
Ja genau so ist es
Es ist Privat