Blockieren der Zufahrt mit Fahrzeugen trotz Wegerecht?
Wir haben seit 1988 ein bebautes Hinterliegergrundstück B, dessen Zufahrt über Grundstück A auch seit 1988 per in Grundbuch eingetragenem Wegerecht geregelt ist, d.h. wir haben Geh-und Fahrrecht, sowie Instandhaltung-und Reinigungspflichten. Es gibt sonst keine weitere Zufahrt zur Straße. Seit 2010 ist das Hausgrundstück verkauft und seit 2012 das Haus vermietet. Diese Mieter blockieren nun laufend unsere Zufahrt, mit diversen Fahrzeugen und/oder Gegenständen. Es werden auch Fahrzeug dort geparkt. Wir müssen jedes Mal fragen, ob die Zufahrt freigemacht werden kann, wenn wir zu unserem Haus hin-oder weg möchten. Die Mieter und auch deren Vermieter sind der Meinung, dass sie mit ihren Fahrzeugen dort stehen und parken dürfen und wir fragen müssen. Im Mietvertrag gibt es die Klausel, dass die Mieter über das bestehende Wegerecht informiert sind und sie die Zufahrt stets begeh-und befahrbar halten müssen. Meine Frage ist, was können wir tun, ein Gespräch mit den Nachbarn ist nicht möglich, das sie nicht mit uns kommunizieren wollen (Zitat). Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht, kennt evtl. Urteile zu dieser Problematik?
3 Antworten
Park doch einfach mal euer Auto hinter das der Mieter und lass es dort stehen, damit sie zum fragen kommen müssen.
Schreib Ihnen nochmals Klar und deutlich dass die Zufahrt frei zu halten ist und du bei nochmaligem Verstoß die Polizei dies Regeln wird. Eine andere Sprache verstehen Sie glaube ich nicht.
Hallo,
es würde mich interessieren, ob Dein Problem noch besteht oder wie es gelöst wurde. Wir haben genau die gleiche Problematik und auch mit unseren Nachbarn ist kein Gespräch möglich. LG
Hallo, zur Info, unser Problem besteht leider immer noch.
Wir haben einen Mammut-Prozesstag vor dem OLG Hamm ( 1 x gegen die Mieter des Hauses, 1 x gegen Eigentümer des Hauses), wo hoffentlich eine Lösung für dieses Problem gefunden wird.
Sobald es etwas neues gibt, werde ich einen Kommentar ins netz stellen.