Freihaltung einer Fläche (Zufahrt)mit Wegerecht?
Guten Abend,
als Grundstückseigentümer kommen immer neue Fragen.
Aktuell beschäftigt mich die Frage ob ich als dienendes Grundstück den Bereich der das Wegerecht beinhaltet, stets, immer, zu jeder Zeit, Tag und Nacht, fei zu halten habe.
Die Situation ist wie folgt: unser Nachbar hat Wegerecht ohne Parkrecht um über unsere Einfahrt und den Hof auf sein Grundstück hinter seinem Haus zu kommen.
Ist es meine Pflicht diesen Bereich ständig frei zu halten damit er mit seinem PKW zu jeder Zeit hinter sein Haus kommen kann? In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Wie breit muss der Weg des Wegerecht sein wenn im Grundbuch nichts, außer dem Wegerecht verankert ist?
4 Antworten
Ja, du musst den Weg frei halten das er jederzeit drüber kann ohne erheblich behindert zu werden. Sitzt du im Auto und liest kannst du ja sofort wegfahren.
Der Weg muss so breit sein das man drüber kann. Bei einem Fahrrecht geht man von 3-3,5 Meter aus
Lies mal bei http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3
Lesen Sie doch einfach mal nach, was dazu in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung für diese Grunddienstbarkeit vereinbart wurde.
Steht da, dass Sie zu bestimmten Zeiten das Recht haben, den Weg wie auch immer zu blockieren, dann dürfen Sie das, sonst aber nicht.
Hallo,
hier hilft es in die Urkunde (Grundbuchamt-Amtsgericht) einzusehen, aufgrund derer das Wegerecht eingetragen wurde. Dort sollten ggf. weitere Details stehen.
Ich schaue morgen (Feiertag) mal ins Grundbuch. Werde entsprechende Informationen hier anhängen. Wenn nur ein Wegerecht, ohne Fahrrecht im Grundbuch steht, wie breit muss denn dann die Zuwegung sein?
Amüsant ist, das der Nachbar meinem Besuch einen Zettel ans Auto hing, dem Besuch meiner anderen Nachbarn jedoch nicht. Liegt wohl daran das ich ihn angemahnt habe mich nicht weiter zu beklauen, und Hausfriedensbruch zu begehen.