Was bedeutet "Gemeinde hat Wegerecht"?
Die Gemeinde hat ein Wegerecht auf meinem Grundstück, welches im Grundbuch eingetragen ist. Aber was bedeutet das? Darf nur die Gemeinde selbst diesen Weg nutzen um z.B. beim Winterdienst von einem öffentlichen Weg zum nächsten öffentlichen Weg zu kommen?Oder dürfen nun jeden Tag 50 und mehr Besucher über mein Grundstück fahren, weil die Gemeinde auf ihrem angrenzenden Grundstück ein Reha-Zentrum eingerichtet hat und der Parkplatz nur über mein Grundstück zu erreichen ist, obwohl dies auch von einer öffentlichen Straße möglich geqwesen wäre?Und wer ist dann für die Verkehrssicherung zuständig? Und wer zahlt entstandene Schäden an meinem Weg?
3 Antworten
Wegerecht bedeutet, dass die Gemeinde über Dein Grundstück zu ihrem gelangen kann. Entstandene Schäden zahlt normalerweise der Verursacher. Für die Verkehrssicherung dürfte der Grundstückseigner zuständig sein.
Wenn man sich nicht einigen kann, ist das eben ein Fall für den Richter.
Wer den Weg nutzen darf obliegt der Widmung zu erfragen im Bauamt Fachgruppe Straßen
Das Wegerecht ist dazu da, ein ansonsten schwierig zu erreichenden Grundstück nutzen zu können. Wenn es die einzige Zuwegung sein sollte, dann dürfte eine Regelung im Sinne von "Anlieger frei" gelten, d. h. ja, Besucher des Reha-Zentrums dürften den Weg auch nutzen.
Ich vermute aber, die Gemeinde hat ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung. Du solltest den Kontakt suchen.
Die Verkehrsicherung unterlegt dem der den Besucher hat. Also bei Besuchern der Gemeinde haften die für Ihre, du für deine Gäste.
Lies mal nach www.nachbarschaftsstreit.de die haben ein Wegerechtforum
Schau auch mal ins Baulastenverzeichniss das steht oft auch nicht was. Im Grundbuch Amt bekommst du auch die Bewilligungsurkunde aus der hervorgeht für was das Wegerecht ist.
Ein Wegerecht berechtigt zum überqueren eines fremden Grundstück um zu einem eigenen zu gelangen. Ist das Grundstück der Gemeinde eine Wiese, darf da keine Tankstelle draus werden......
Die können nicht aus einer ehemaligen Wiese ein Rehezentrum bauen. Auch wenn sie sich selber eine Baugenemigung ausstellen. Wegerecht ist Zivielrecht (selber klagen) und hat nichts mit Baurecht zu tun.
Also erst mal auf Grundbuch und nachsehen was wirklich eingetragen ist
Das bedeutet dass die Gemeinde über dein Grundstück darf um zu ihrem zu gelangen. Verkehrssicherung obliegt dem Eigentümer. Wenn es sich wirklich um einen reinen Weg handelt, könntest du ihn ja der Gemeinde zum Verkauf anbieten.Du könntest in dem zuständigen zuständigen Bauamt speziell bei der Fachgruppe Straßen die Widmung des Weges in Erfahrung bringen (ob öffentlich oder privat)
Das mit dem Wegerecht ist schon klar. Die Frage war ob nur die Gemeinde selbst den Weg nutzen darf oder aber auch irgendwelche Leute, die zur Reha wollen.