wegerecht nicht im grundbuch eingetragen, nachbar weigert sich,was tun?

4 Antworten

Hier gilt das Gewohnheitsrecht. Den "Alteingessenen" muß es gewährt bleiben. Die Neuen müssen sich das Zugangsrecht erkaufen.

Eine gute Lösung außergerichtlich zu finden ist sehr wichtig. Das Problem muß vor dem Bauvorhaben gelöst werden, sonst gibt es ewigen Streit. Einklagen ist kein guter Start in der Nachbarschaft.

Verstehe den Nachbarn, der die Unterschrift verweigert und überzeuge ihn. Biete Kompromisse an. Anders geht es nicht. Viel Glück

kathleen144 
Beitragsersteller
 18.09.2013, 11:16

jetzt mal nur so dahingesponnen, wenn das bauvorhaben auf meine eltern laufen würde, also die "alteingessenen" bzw. man nur einen anbau an meinen eltern ihr haus baut und es alles über sie laufen würde müsste das doch dann auch ohne gericht funktionieren. irgendwann bekommt man es ja dann wiso vererbt. ach übrigens mit dem nachbar ist wirklich nicht normal zu reden.

douschka  19.09.2013, 01:25
@kathleen144

Der Nachbar ist doch nicht blöd. Es ist doch offensichtlich schon mehr im Vorfeld gelaufen. Aber ein Versuch ist es wert.

Hubschrauber! Aber dann ist das grundstück nicht vel wert nd kener mss dr en Wegerecht geben. Wes ich von einem Richter der uns erst letztes Jahr beraten hat als Gemeinderat!

"Kann ich das wegerecht jetzt einklagen"

ja. aber wer gewinnt , bleibt offen

kathleen144 
Beitragsersteller
 18.09.2013, 01:57

Gibt es dann nicht ein Gewohnheitsrecht oder eine Notwendigkeit, weil es ja nur diesen weg gibt

alterwateh  18.09.2013, 02:00
@kathleen144

das wird das gericht entscheiden, bedenke aber, daß mit deinem vorhaben, eine neue situation eintritt

dasher11  18.09.2013, 02:01
@kathleen144

Schau mal in den Link, den ich dir geschickt habe.

alterwateh  18.09.2013, 02:04
@dasher11

ich habe keinen erhalten

dasher11  18.09.2013, 02:13
@alterwateh

Das war auch an die Fragestellerin gerichtet (kathleen144). Der Link ist in meiner Antwort enthalten.