Wegerecht bekommen
Hallo... Wir wollen uns ein Reihenmittelhaus kaufen, das keinen direkten Zugang von einer öffentlichen Strasse oder Weg hat, sondern nur über die drei vorgelagerten Reihenhäuser bzw. die dazugehörigen Grundstücke zu erreichen ist. Laut Aussage des Katasteramtes gibt es kein eingetragenes Wegerecht für uns. Kann man ein Wegerecht auf juristischen Wege erlangen in diesem Fall oder auf einem anderen Weg? In meinen Augen macht es keinen Sinn hier ein Wegerecht zu verwehren, da das Haus sonst nur auf dem Luftwege zu erreichen ist. Gibt es vielleicht sogar ein "automatisches" Wegerecht in solchen Fällen? Für unsere Bank ist ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht Voraussetzung für die Finanzierung. Wir brauchen also die Eintragung ins Grundbuch.
Danke für eure Antworten und viele Grüße, Anne
5 Antworten
Für ein dingliches Wegerecht müssen die Eigentümer des durch das Wegerecht zu belastenden Grundstücks, die Eintragung ins Grundbuch bewilligen. Mit einem Notartermin ist das in den meisten Fällen erledigt. Das BGB kennt darüber hinaus das Notwegerecht, § 917 BGB.
Ich wette das Haus ist ein super Schnäppchen - trotzdem würde ich die Finger von dem Haus lassen.
Das fehlende Wegerecht wird der Hauptgrund für den Verkauf sein. Vermutlich wartet einer der beiden anderen Hausbesitzer darauf, dass ihm das hintere Haus sozusagen geschenkt wird.....
ihr könnt Notfahrrecht durchsetzen. Es kann aber sein dass damit Pachtgebühren ect anfallen
Nichts kann man durchsetzen, wenn man in dem Bewußtsein erwirbt, dass kein Wegerecht existiert! Man muß ja in solchem Falle nicht kaufen! Da nutzt auch kein Hinweis auf "Wiki"! Der altgediente Fachmann weiß eben mehr!
Die Regelungen über das Notwegrecht sind Teil des deutschen Sachenrechts, genauer: des Nachbarrechts.
Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer gem. § 917 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen, für die die Bestimmungen über die Rente beim Überbau sinnentsprechend gelten. Das Notwegerecht endet, wenn die Verbindung zu einem öffentlichen Weg – etwa durch Neubau – hergestellt wird.
Ein Notweg ist gem. § 918 Abs. 1 BGB von den Nachbarn nicht zu erdulden, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird (in der Praxis meist eine Bebauung des bisherigen eigenen Weges oder Teilung in mehrere Grundstücke ohne ausreichende und gesicherte Zuwegung).
Wird das Grundstück geteilt und ein Teil veräußert und deswegen vom öffentlichen Weg abgeschnitten, so hat der Eigentümer der bisherigen Verbindung den Notweg zu dulden (§ 918 Abs. 2 BGB).
Wie war denn bislang der Zuweg zum Haus gesichert, wenn es bislang nicht auf dem Luftweg erreicht wurde? Wer einen Hubschrauberlandeplatz kauft, der hat kein Notwegerecht! Dasa weiß Ihre Bank sehr genau und kann folglich keine Finanzierung bewilligen, wenn das Wegerecht nicht sichergestellt ist.
§917 BGB ignorierst du warum genau?
Weil ich mit den Tücken des § 918 nur allzugut vertraut bin - vielleicht ! - und Sie weniger!?!
Doch aber der spielt hier doch nun gar keine Rolle.
Es gibt da keine Unterlagen, laut Makler Wir müssten wohl selbst was mit den Nachbarn aushandeln. Wir wissen auch nicht, ob das fehlende Wegerecht Grund für den Verkauf ist. Das wird uns wohl nicht auf die Nase binden. Die Vorbesitzerin hat auf jeden Fall das Haus bewohnt, ohne Hubschrauberlandeplatz...
der ersteigentümer kann ein wegerecht vertraglich vereinbart haben(muss nicht im grundbuch stehen),was eine bestimmte zeit gilt. wenn es danach keine andere möglichkeit gibt,gilt ein notwegerecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht