landwirtschaftliches Wegerecht / Hofauffahrt Neubau
Hallo, dies ist unser Sachverhalt, wir haben ein Grundstück in dem im Grundbuch ein landwirtschaftliches Wegerecht eingetragen ist. Das Problem ist nur, wir möchten nun die Hofauffahrt neu Pflastern und wissen nicht für welches Gewicht wir dieses Pflaster auslegen müssen. und wenn es für das Gewicht der heutigen Maschinen (40 Tonnen) ausgelegt werden müssen, wer übernimmt dann die Zusatzkosten, die für den zusätzlichen Unterbau für solche Gewichte nötig ist? mit freundlichen Grüßen, Christin
4 Antworten
Ich sehe das so, wenn ihr die Straße schlecht herrichtet, dann wird sie auch bald wieder zum herrichten sein. Eine gut hergerichtete Straße hält länger. Das was ich noch heraus lese ist, das Dark Chrissi über die Straße nur mit dem Schubkarren rüber fährt und der Nachbar einen 60 tonnen schweren Panzer hat, mit dem er die Straße befahren will :-) Sorry, aber auch zu euch kommt die Müllabfuhr, Öllieferant und auch der Milchfahrer. Die alle brauchen auch eine gut befestigte Zufahrt. Nichts desto trotz fragt doch die Nutznieser, ob sie sich an den Kosten beteiligen.
Beste Grüße aus Bayern
MK
erstmal ich mag es nicht, wenn ernst gemeinte fragen so in den dreck gezogen werden.... es ist keine straße, es ist unsere hof auffahrt die als weg zum acker genutzt wird.wir benutzen sie mit höchstens 7,5t, da unser auto und anhänger nunmal im voll beladenen zusatnd nicht mehr wiegen werden....definitiv... und wenn man sich die entwicklung der landwirtschaftlichen gerätschaften in den letzten 30 jahren mal so anschaut, dann wird jeder bemerken, dass die fahrzeuge und anhänger immer größer und schwerer werden...im moment sind 40 tonnen das maximal gewicht auf deutschen straßen, aber wer sagt denn, dass dies in zukunft auch für die landwirtschaft gelten soll....wo soll das alles noch hin führen? der milchfahrer kommt zu uns definitiv nicht, da das genutzte grundstück zu dem der weg besteht nur für weidekühe und ackerbetrieb besteht...und öl liefern und mülltonne leeren wird alles über die vor dem haus lang laufende straße gemacht, von der unsere hofauffahrt abzweigt... gruß DarkChrissi
Für den Zustand der Wegefläche ist immer der Eigentümer verantwortlich, nicht der im Grundbuch eingetragene Nutzungsberechtigte. Es sei denn es bestehen anderslautende eindeutige vertragliche Regelungen, an die aber erfahrungsgemäß bei der Grundbucheintragung nicht gedacht wird.
Wenn der Kreis der Nutzungsberechtigten klein ist könnt ihr bei denen nachfragen, mit welchen landwirtschaftlichen Maschinen die darüber fahren. Anderenfalls würde ich mich als Eigentümer hüten, die Fläche teuer zu befestigen, denn wenn die Maschinen den Belag kaputt fahren musst du auf Deine Kosten die Instandsetzung bezahlen.
Ich würde entweder die Fläche nur Schottern oder versuchen, sie an die Gemeinde etc. zu verkaufen bzw. zu verschenken.
Das kann man vereinbaren. Wenn aber nichts vereinbart ist trägt der Eigentümer des Grundstückes alle Lasten wie Grundsteuer, Instandhaltung, Verkehrssicherung, Unterhaltung, Winterdienst etc. Er muss den Weg "sicher benutzbar" zur Verfügung stellen.
dann würde ich mal beim bauamt nachfragen.
die zusatzkosten müsst ihr tragen, da ihr das wegerecht gewähren müsst
aber für welches Gewicht? heute wiegen die Gefährte vielleicht 40 Tonnen und in ein paar Jahren 50 oder 60 Tonnen, das würde dem Weg erneut schädigen.wer kommt dann für die Erneuerung auf?
Das kann man vereinbaren. Wenn aber nichts vereinbart ist trägt der Eigentümer des Grundstückes alle Lasten wie Grundsteuer, Instandhaltung, Verkehrssicherung, Unterhaltung, Winterdienst etc. Er muss den Weg "sicher benutzbar" zur Verfügung stellen.
Was soll denn das arme Bauamt dazu sagen?? Die sind nicht zuständig und außerdem gibt es mindestens 23 "Bauämter" Siehe meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-des-oeffentlichen-baurechts
Lange her, aber trotzdem wichtig: Erstens wiegen landwirtschaftliche Fahrzeuge eher keine 40t, sondern viel weniger, zweitens sind derzeit ggf. sogar 44t zulässig und drittens geht es darum sowieso nicht, sondern es geht um die Achslast!
Erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es stellt sich für mich jetzt nur die Frage, heißt es nicht, dass der Nutzer des Wegerechtes den Weg so hinterlassen muss, wie er ihn vorgefunden hat? Das würde dann bei Schäden am Hof finanziell ihn betreffen, oder etwa nicht?