Erbengemeinschaft - kann einer Wohnrecht einräumen ohne Einverständnis der anderen?
Mein Vater ist vor 6 Jahren gestorben und meine Mutter, mein Bruder und ich haben die 50 % des Zweifamilienhauses meiner Eltern geerbt und ins Grundbuch eintragen lassen. Somit gehören meiner Mutter nun 75 % und uns Kinder 25 %. Seit kurzem lebt der neue Partner meiner Mutter in dem Haus und möchte sein Lebensabend darin verbringen. Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen:
- Kann meine Mutter ihm ein rechtsgültiges lebenslanges Wohnrecht einräumen ohne uns zu informieren bzw es ins Grundbuch eintragen zu lassen?
- Könnte meine Mutter ihm das lebenslange Wohnrecht im Fall ihres Todes durch ein Vermächtnis einräumen, obwohl es nicht eingetragen wurde?
- Der Partner meiner Mutter steht finanziell nicht gut da und das Haus hat hohe Nebenkosten, ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich das leisten könnte. Müssten wir die Nebenkosten dann übernehmen?
Ich war mir bislang sicher, dass dies nicht möglich ist, bin mir aber gerade beim 2. mittlerweile unsicher.
3 Antworten
Ja, das lässt sich nur über eine klare (schriftliche) Absprache regeln. Falls das nicht schon z.b. Durch ein Berliner Testament geregelt wurde.
Beim vererben an den Lebenspartner ist er Teil der Erbengemeinschaft, hat aber kein Wohnrecht. Erbt aber den Rest minus Anteil der Kinder. Seine Erben sind dann auch wieder Mitglied der Erbengemeinschaft.
Falls nicht ein Teil der Erbengemeinschaft über eine Teilungversteigerung die Auflösung dieser veranlasst.
Das Wort "Erbengemeinschaft" macht schon deutlich, dass gemeinschaftlich gehandelt werden muss. Ein lebenslanges (?) Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden und das geht nur durch alle Eigentümer gemeinschaftlich über den Notar beim Grundbuch.
Im Testament könnte eher der Anteil am Haus vererbt werden, damit wäre der Partner als Miteigentümer im Boot. Dazu wäre vorher keine Kommunikation oder Grundbuchänderung notwenig. Da hätte ich eher Bedenken.
Achso...Nebenkosten: Ein Wohnrecht bedeutet: Keine Miete. Nebenkosten müssen aber gezahlt werden.
Ein Notar ist hier sicher sinnvoll.