Hat Tochter Anspruch auf Erbtteil obwohl Sohn seit 14 Jahren als Eigentümer im Grundbuch steht?
Die Mutter hat ihren Sohn als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen für Haus u. Grundstück ( vor 14 Jahren ) Mutter hat Wohnrecht auf Lebenszeit
Ist es richtig , das die Tochter keinen Anspruch auf einen Erbteil hat , wenn die Mutter verstorben ist ?
6 Antworten
Keinen Anspruch mehr
Die Übereignung liegt mehr als 10 Jahre zurück, kann nicht mehr angefochten werden
Sehr gemein von deiner Mutter, wie kann man immer nur ein Kind bevorzugen. Manche Eltern sind einfach nur noch widerlich und dann wundern wenn die Kinder einen nicht im Pflegeheim besuchen. Ich arbeite im Pflegeheim und immer wieder höre ich das und wenn man dann genauer nachhakt bei den “Freundinnen“ dann kommt meistens heraus, dass das jüngste Kind immer bevorzugt wurden oder immer die Söhne und die ”böse" Tochter zBsp. wohnt in der Nähe, aber kommt nie oder kann noch nicht mal anrufen. Zug abgefahren. Traurig aber Wahr! Und die Kinder die bevorzugt wurden haben alles nur total ausgenutzt und am Ende nichts zurückgegeben, nie Zeit gehabt, kommen vielleicht einmal im Jahr und sind DANN die besten Kinder der Welt. 😂 Eine ältere Seniorin hatte zwei Kind. Bub und Mädel, der Bub bekam alles, Haus uvm. Er hatte einen Unfall und ist verstorben, das Haus gehört jetzt seiner Frau. Die Tochter bekam nie etwas, die Seniorin erzählt nur Dinge über ihren Sohn. Und beklagt wie einsam sie ist. Ich kann nur raten, behandelt all Eure Kinder gleich! Im Alter werdet ihr es bereuen! Es gibt wieder rum eine andere die fünf Kinder hat und ALLE kommen so oft es geht. Sie selber kennt die andere einsame Seniorin und sie sagt immer, dass sie all ihre Kinder gleich behandelt hat und deswegen gehe es ihr sehr gut im Pflegeheim, die Kinder nehmen sich die Zeit und bringen auch immer was mit.
Sicher hat die Tochter einen Erbteil, sofern kein entgegenstehendes Testament vorhanden ist, da sie gesetzliche Erbin ist. Allerdings gehört das Hausgrundstück nicht zum Nachlass, da der Sohn Eigentümer ist. Da die Übertragung bereits vor 14 Jahren stattfand, besteht auch kein Pflichtteilsergänzungsanspruch.
es gibt aber auch kinder da will man nichts mehr veerben,meine jüngste tochter hat mich schon zweimal vor gericht gezerrt,einmal weil sie uns das sorgerecht entziehen wollte,wir haben darauf bestanden,das sie mit 16 jahren abends zu hause ist in der woche und nicht bei ihrem freund übernachtet und jetzt hat sie uns aus ihrer einliegerwohnung rausgeworfen und will finanziell entschädigt werden für vorgenommene einbauten,wir waren davon ausgegangen,lebenslang drin zu wohnen,da will man nicht im pflegeheim besucht werden,es gibt immer zwei seiten !
Die Tochter kann ja nur erben, was zum Zeitpunkt des Todes im Eigentum der Mutter stand. Wenn das Haus zu Lebzeiten der Mutter Übertragen worden ist gehört es nicht zum Nachlass. Erben können nur über den Nachlass verfügen und auch das nur gemeinschaftlich.