Grundbucheintrag : ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Eigentümer
Hallo, wir wollen ein Einfamilienhaus bauen.
Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt.
Nun geht es um den Grundbucheintrag.
Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.
Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?
Kann man das so im Grundbuch eintragen, dass nur das alte Haus ihm gehört?
Was ist wenn er verstirbt (mein Mann hat noch 2 Brüder, der eine verzichtet derzeit auf irgendein Erbe, hat genug Geld, der andere wohnt auf einem Grundtsück neben Schwiegervater in einem eigenen Haus, aber auch da will Schwiegervater im Grundbuch stehen oder stehen bleiben, keine Ahnung warum).
Das Grundstück soll eigentlich nicht geteilt werden, weil dann 2 lange Grundstücke entstehen - unser Teil zum Bebauen ist 21m breit und 36m lang.
Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?
Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht, würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?
Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...
Man ist das alles kompliziert, wenn ich einen Beratungstermin beim Anwalt möchte, welches Fachgebiet wäre das? Was kostet so eine Beratung ca.?
LG und vielen Dank!
6 Antworten
Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten wenn das Grundstück nicht in 2 Parzellen geteilt werden soll: Eine Realteilung, bei der (zB. nach der Errichtung eures Hauses) im Grundbuch vermerkt wird, welche Teile des Grundstücks (Garten) und des Hauses welchem Teileigentümer gehören. Das wird planlich festgehalten. Oder ein Gemeinschaftseigentum, wo dann im Grundbuch vermerkt wird, dass das Grundstück und alles, was sich darauf befindet, zB. zu 1/2 deinem Schwiegervater zu 1/4 deinem Ehemann und zu 1/4 dir gehört (oder wie auch immer ihr das dann teilen wollt)
Dazu muss ich sagen, dass ich kein Rechtsverdreher bin und das hier nur mehr oder weniger genau aus meiner eigenen Erfahrung wiedergebe. Ein Notar kann dir darüber besser Auskunft geben. Ich würde allerdings erst mal bei der Bank nachfragen, wie die Konditionen des Kredites sind, weil es sein kann, dass die Bank den Kredit nur dann gewährt, wenn eine Realteilung besteht (oder ihr dann günstigere Konditionen bekommt). Also erst mal zum Bankberater, dann zum Notar.
Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt. Nun geht es um den Grundbucheintrag. Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.
Das ist widersprüchlich. Du sprichst davon, dass dein Mann das Grundstück geerbt hätte, aber gleichzeitig sein Vater Alleineigentümer sei. Oder hat er lediglich den 1/2 Miteigentumsanteil seiner Mutter geerbt?
Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?
Da gibt es nicht viele Optionen, wenn das Grundstück nicht geteilt werden soll. Beide teilen sich das Grundstück und sind jeweils Miteigentümer oder einer überträgt seinen Miteigentumsanteil auf den anderen und dieser wird Alleineigentümer. Bedeuten würde es, dass der Vater deines Mannes auch Miteigentümer des neu errichteten Hauses wäre.
Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?
Alle Vor- und Nachteile die Eigentum mit sich bringt. Eine abschließende Auflistung kann ich dir nicht anbieten, aber die größten Vor- und Nachteile am Grundstückseigentum sollten bekannt sein.
Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht
Das ist richtig.
würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung
Das ist nicht ganz korrekt. Aber der Wert erworbenen Grundstücks oder des Miteigentumsanteils an diesem, würde in den Zugewinn deines Mannes fallen.
oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?
Ja, das stimmt, sofern er kein Testament errichtet hat. Vererben kann er selbstverständlich immer nur sein Eigentum, also entweder seinen Miteigentumsanteil oder sein Alleineigentum.
Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...
Der Darlehensvertrag ist völlig unabhängig vom Eigentumsübertragungsakt. Es ist also theoretisch denkbar, dass dein Mann alleiniger Darlehensschuldner ist und damit der Bank auch persönlich haftet und du dennoch einen Miteigentumanteil am Grundstück erwirbst, wenn die Auflassung dementsprechend erklärt wird. Es ist aber nicht üblich, der nicht-finanzierenden Person Miteigentum einzuräumen.
Kleiner Tipp:
Dieses gesamte Grundstück - es MUSS ja nicht ein einziges bleiben. Ihr könnt auch den Teil, auf dem ihr bauen wollt, abteilen und als eigenes Grundstück auf euren Namen eintragen lassen. Der Rest mit allem anderen wäre dann immer noch auf dem Namen des Schwiegervaters bzw von euch allen. So wäre wohl allen gedient.
Wie genau das abgeht, das kann euch ein Notar erklären. Den solltet ihr dann halt bzgl der Möglichkeit einer solchen Grundstücksteilung befragen.
Das Grundstück muss neu vermessen werden. 21 m mal 36 m = 756 qm.
500 qm ist üblich, um ein Haus zu bauen. Also reicht das Grundstück. Dann müssen Frau und Mann, als Eigentümer eingetragen werden. Bei einem Darlehen werden dann nur die 756 qm, mit einer Grundschuld, belastet.
Verstirbt der Schwiegervater, kann dein Mann noch den Rest erben, wenn die Geschwister deines Mannes, auf ihren Anteil verzichten.
Nur so entstehen klare Verhältnisse.
Auch wenn du es nicht gerne machst: Laßt das Grundstück teilen, dann ist das eine einfache und saubere Sache. Alles andere gibt nur ein Haufen Gedöns, wenn man sich trennt, oder Tod oder sonstwas.