was bedeutet mietfreies Wohnrecht
Ich hatte bei meinen Eltern mietfreies Wohnrecht habe nur meine Stromkosten bezahlt. Mein Bruder bekam das Haus geschenkt und ich bekam dieses mietreie Wohnrecht auf Lebenszeit. Jetzt verlangt mein Bruder Grundsteuerm Gebäudeversicherung Wasserkosten und Müllkosten von mir. Dieses mietfreie Wohnrecht wurde notarisch beurkundet. Ist er dazu berechtigt?
9 Antworten
Es kommt hier wesentlich darauf an, was notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen worden ist.
Mietfrei bedeutet nicht zwangsläufig kostenlos. Mietfrei bedeutet lediglich, dass keine Miete zu zahlen ist, was aber noch nicht die Nebenkosten berührt.
Die Frage ist, welcher wirtschaftliche Zweck erzielt werden sollte, was wieder einmal zeigt, wie wichtig in der Jurisprudenz exakte Formulierungen sind.
Gebäudeversicherung und Haus- und Grundsteuer müssen immer vom Eigentümer berappt werden. Nur die normalen Betriebskosten wie Wasser, Strom, Öl, Gas, Müllabfuhr, Kaminkehrer usw. sind vom Wohnungsnutzer sprich Mieter zu tragen. Die Mietfreiheit beinhaltet normalerweise keine Betriebskosten, wenn die nicht im Einzelnen notarisch festgelegt wurden.
So falsch! Hoffentlich glaubt das keiner.
Sach- und Risikoversicherungen, die das Gebäude betreffen, und Grundsteuern gehören zu den umlagefähigen Kosten und werden jeden Monat in ganz Deutschland millionenfach auch auf Mieter umgelegt.
Das mit den Betriebskosten stimmt wiederum. Wesentlich ist die notarielle Vereinbarung, die getroffen wurde.
Wenn Ihre Eltern keine Regelungen zur Übernahme der Nebenkosten beziehungsweise zur Unentgeltlichkeit des Wohnrechts getroffen haben, sind Sie als Wohnberechtigte, gemäß § 1093 BGB, verpflichtet, die durch die Benutzung verursachten Wohnnebenkosten wie Müll, Wasser, Heizung und Schornsteinfeger zu tragen.
Die Kosten für die Gebäudeversicherung gehören nicht zu den Kosten die Sie übernehmen müssen.
Hier ein hilfreicher Link.
Peter Kleinsorge
@Saarland60: Das ist nicht korrekt, da die Regelung für "mietfreies Wohnen" die Nebenkosten nicht mit einschließt. Für die Nebenkosten hätte eine eigene Regelung getroffen werden müssen.
Peter Kleinsorge
"Wenn Ihre Eltern keine Regelungen...zur Unentgeltlichkeit des Wohnrechts getroffen haben..."
Diese Regelung wurde offenkundig getroffen. Wesentlich ist auch der exakte Text der Belastung im Grundbuch, den wir leider nicht wirklich kennen. Ist nur von mietfrei die Rede? Ist Mietzins genannt? Das wäre wieder etwas anderes. Gibt es Zusatzvereinbarungen, aus denen der beabsichtigte Zweck erkennbar ist? Das sind alles Unwägbarkeiten.
Ich denke, wir sind uns in der grundlegenden Bewertung einig.
Ich hatte aufgrund der Fragestellung vorausgesetzt, dass keine Regelung zur Übernahme der Nebenkosten getroffen wurde.
Ihr Einwand, dass wir den exakten Text aus dem Grundbuch nicht kennen ist natürlich korrekt.
Ob die Fragestellerin die Nebenkosten bezahlen muss, oder nicht, ist mit den gegebenen Informationen nicht rechtssicher zu beantworten.
Peter Kleinsorge
Soweit ich weiß ja! Das Wohnrecht bezieht sich ja nur auf das Wohnen, also auf die Kaltmiete wenn du so willst.
Hätten deine Eltern dich nicht nur Miet- sondern auch komplkett Kostenfrei stellen wollen hätte das anders geregelt werden müssen. Z.B. durch Einrichtung eines Hauskontos von dem dann diese Kosten gezahlt werden können.
Hallo brigittemothes,
mietfreies Wohnen bezieht sich nur auf die Grundmiete. Es ist eigentlich klar, Dass Du die Nebenkosten selbst zu trage hast, das würde ich für meinen Bruder auch nicht tun.Denn er kann ja nicht für Deine Kosten aufkommen!
Hier wurde ja eine Regelung getroffen, nämlich "mietfreies Wohnrecht".