Sohn steht im Grundbuch?
Mutter hat Sohn ins Grundbuch eingetragen. Somit gehört Ihm das Haus. Hat die Tochter Anspruch auf ein Erbe , wenn die Mutter stirbt . Grundbucheintragung ist vor 13 Jahren gemacht worden.
6 Antworten
sicher hat die Tochter Anspruch auf ihr Erbteil, aber NICHT vom Haus. Beschränkt sich nur auf das persönliche Eigentum wie Bargeld oder anderweitigen Besitz.
Das Haus ist über die 10-Jahresfrist raus.
Lebzeitige Schenkungen können sich, auch wenn sie länger als 10 Jahre vor dem Tod stattgefunden haben, unter bestimmten Voraussetzungen auf erbrechtliche und pflichtteilsrechtliche Ansprüche auswirken, zum Beispiel:
- wenn sich der Schenker ein Nutzungsrecht vorbehalten hat (z.B. Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht), vgl. http://www.pflichtteilrechner.de/054_gilt_bei_schenkungen_die_10_jahres_frist.html
- wenn bei der Zuwendung angeordnet wurde, dass sie unter den Abkömmlingen auszugleichen ist
- wenn es sich bei der Zuwendung um eine Ausstattung (§ 1624 BGB) gehandelt hat, die automatisch unter den Kinder auszugleichen ist
Es kommt damit zum einen auf die Umstände der damaligen Zuwendung an (die in dem notariellen Übertragungsvertrag geregelt sein müssten) und darauf wie die Erbfolge nach der Mutter einmal aussehen wird, d.h. ob es später bei der Tochter um Erbansprüche oder um den Pflichtteil geht.
Nein! Die Tochter hat hinsichtlich des vor 13 Jahren auf den Sohn übertragenen Grundbesitz keinen Anspruch gegenüber dem Bruder, der Mutter oder evtl. den Eltern. Die Frist von 10 Jahren seit Übertragung ist bereits drei Jahre verstrichen.
nein
das haus ist eine schenkung, 10 jahresfrist ist abgelaufen
die tochter guckt in die röhre
wenn er der alleinige Besitzer ist: nein.
Wenn es ihm anteilig gehört, wird der "Rest" aufgeteilt, also der Teil, der noch der Mutter gehört hat.
Vielleicht steht sie ja noch mit drin?
Weshalb spekulieren? Die Fragestellung ist doch eindeutig!?!