Kann ein Miteigentümer den Grundbucheintrag von einem lebenslangem Wohnrecht verhindern?
Mir gehören nach Erbfall 25% einer Immobilie. Der Eigentümer der restlich 75% möchte seiner neuen Partnerin nun ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Geht das auch ohne meine Zustimmung oder kann ich das verhindern?
Vielen Dank vorab.
9 Antworten
Dass es ohne dich nicht geht hast du ja bereits erfahren. Ein wichtiger Punkt wurde schon kurz angesprochen auf den ich auch nochmals hinweisen möchte. Ein lebenslanges Wohnrecht ist an und für sich eine gute Absicherung für den Partner und mit dem Tod des Berechtigten erlischt dieses Recht ja. Ich habe aber in der Nachbarschaft folgenden Fall: Die Erben sind die Kinder des Eigentümers, die Berechtigte ist die Stiefmutter, aber diese ist im Altersheim. Jetzt wird das Haus nicht genutzt, das Wohnrecht blockiert den Verkauf des Hauses und letztendlich ist es totes Kapital. Man sollte die Familienkonstellation also ganz genau betrachten.
Ohne Deine Zustimmung, die vor einem Notar erklärt werden muß, kann der Miteigentümer nicht das gesamte Objekt belasten. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, dass er das Wohnrecht lediglich auf seinem ideellen Miteigentumsanteil eintragen läßt. Dazu braucht er Deine Zustimmung nicht, aber das ist natürlich unsinnig.
Selbstverständlich, denn jede Eintragung im Grundbuch muss von jedem Eigentümer mitabgesegnet werden (egal mit welchem prozentualem Anteil er ein Mieteigentum hat). Wenn du das nicht möchtest dass da ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird, dann wird das auch nicht eingetragen
Mir gehören nach Erbfall 25% einer Immobilie
Gehört sie dir zu 1/4 Miteigentumsanteil oder hast du lediglich eine Erbquote von 1/4 nach dem ehemaligen Alleineigentümer? Das ist ein großer Unterschied. Sofern ihr in Erbengemeinschaft Eigentümer seid, könnt ihr nur zusammen die Wohnung mit Rechten belasten. Wenn ihr Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft seid, dann kann jeder Miteigentümer prinzipiell auch seinen Anteil separat belasten. Im Falle des Wohnrechts ist das aber nicht möglich.
Wenn zwei Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen, kann sich einer nicht einfach über den anderen hinweg setzen.
Entweder man einigt sich da VORHER, oder man kann zwei Anwaltskanzleien auf Jahre hinaus beschäftigen, bis es keinen Immobilienbesitz mehr gibt.
Den Anwälten ist es egal. Sie schreiben jeweils das, was ihr Klient ihnen aufträgt.