Wird lebenslanges Wohnrecht von der Erbmasse abgezogen?
Folgende Sachlage : Zwei Brüder. Vater gestorben. Sohn 1 hat vor Jahren Wohnung im Haus gekauft und möchte das Haus samt Restschuld übernehmen. Er soll dann alleine im Grundbuch stehen. Der Mutter möchte er kostenloses lebenslanges Wohnrecht gewähren. Sie möchte nichts erben die Söhne sollen sich einigen. Sohn 1 wollte Sohn 2 dann auszahlen. Nun hat Sohn 1 sich ausrechnen lassen das das lebenslange Wohnrecht der Mutter auf 20 Jahre gerechnet kosten im 6 stelligen Bereich verursacht und meint das das von der gesamten Erbmasse abgezogen wird. Wenn man das also ab rechnet bleibt nichts mehr übrig und Sohn 2 würde leer ausgehen und nicht den vereinbaren Betrag ausgezahlt bekommen. Ist das richtig?
4 Antworten
Ja das ist möglich.
Das Wohnrecht wird ungefähr wie eine Miete berechnet.
Das bedeutet aber, dass die Mutter im Ergebnis den größten Anteil von der Erbschaft erhält, nämlich einen Wert in Höhe von über 100.000 Euro und die beiden Söhne gehen leer aus. (Auch Sohn 1 geht praktisch leer aus, denn er übernimmt die Altschulden und muss 20 Jahre auf Mieteinnahmen oder eine Nutzung verzichten. Wenn deine Rechnung stimmt, bekommt er also wirtschaftlich gesehen auch nichts.)
Wenn das Erbe vernünftig geteilt wird, kann die Mutter nicht ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.
Dann wäre es anders. Dann darf man den Wert des Wohnrechts nicht von der Erbmasse abziehen.
Ach deswegen möchte Sohn 1 sie umsonst wohnen lassen. Dann braucht Sohn 1 Sohn 2 nicht auszahlen. Wenn er Miete nimmt müsste er auszahlen?
Wenn das Haus also auf Sohn 1 umgeschrieben wird heißt das also das Sohn 2 dann nichts erbt und auch wenn die Mutter irgendwann verstirbt nichts mehr vom Haus erbt?
Ja.
Das ist richtig, also das Wohnrecht abzuziehen.
Der Wert des Wohnrechts ist die Nettokaltmiete pro Jahr, multipliziert mit dem Vervielfältiger aus dieser Tabelle:
Was vereinbart ist, das ist gültig!
Ein Wohnrecht muß ebensowenig Kosten nach sich ziehen, wie ein Nießbrauchrecht nicht immer Ertrag mit sich bringt.
Es ist offiziell noch nichts vereinbart. Wird gerade alles besprochen.
Na dann kann ja noch jeder versuchen, das Beste für sich rauszuhandeln! - Regeln, außer vieleicht Anstand, gibt es da keine!
Nein, da du nur ein Nutzungsrecht verkaufst, und dementsprechend keine Minderung darsteht.
Außerdem kannst du immernoch den Wohnenden einfach erschiessen, wenn er/sie zu viele kosten macht. Bonuspunkte für Verwandtschaft, dann springt noch Erbe bei raus.
In dem Fall springt dann doch nichts mehr raus weil das Haus dann ja schon Sohn 1 gehört. Oder? ;-)
Und der Mutter gehört nichts? Sie hat keinen Besitz? Sie geht nicht arbeiten? :O
Doch sie geht arbeiten und bekommt Witwen Rente. Das Haus ist kaum abbezahlt. Es gab keinTestament
Achso du meinst weil sie mietfrei wohnt erbt sie indirekt das meiste.
Allen ist dran gelegen das es gerecht wird. Sohn 2 fühlt sich aber benachteiligt wenn er leer ausgeht weil Sohn 1 dann für wenig Geld ein riesen Haus bekommt. Kann er zwar nicht alles nutzen aber trotzdem.
Und wie wäre die Lage wenn die Mutter Miete bezahlt?