Wohnrecht vor Grundbucheintrag?
Meine Mutter besitzt ein Haus.Sie ist dement und bettlägerig.ich habe eine Ermächtigung über den Tod hinaus. Ich wohne in ihrem Haus in der Wohnung die ich nach ihrem Tod als Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen kann.
Muss ich Miete zahlen?
1 Antwort
Diese Frage ergibt keinen Sinn.
Meine Mutter besitzt ein Haus.
Soweit OK.
Sie ist dement und bettlägerig.ich habe eine Ermächtigung über den Tod hinaus.
Was für eine Vollmacht ist das - eine Patientenverfügung?
Ich wohne in ihrem Haus in der Wohnung
Auch das ist OK.
die ich nach ihrem Tod als Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen kann.
Aber das ist sinnfrei. Ein Wohnrecht kann nur per notariellem Vertrag ins Grundbuch eingetragen werden. Und jeder Vertrag setzt mindestens 2 Parteien voraus - ergo kann das Wohnrecht nur zwischen dir und der Mutter vereinbart werden, was aber bei vorliegender Demenz nicht möglich ist, und zudem natürlich voraussetzt, dass die Mutter noch nicht verstorben ist. Nach dem Tod der Eigentümerin fällt das Haus in die Erbmasse und wird gemäß testamentarischer Verfügung oder ges. Erbfolge unter den Begünstigten verteilt. Es ist demzufolge Sache der zukünftigen Besitzer, nach Eigentumsübergang ggfs. ein Wohnrecht eintragen zu lassen.
Muss ich Miete zahlen?
Das entscheidet doch die Mutter als Eigentümerin. Ist sie dement, muss ggfs. eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden.