Muss ich eine Handwerkerrechnung auf fremden Namen über die Nebenkostenabrechnung bezahlen?
Durch ein Malheur bin ich mit dem Einkaufskarton durch die geschlossene Wohnungshaustüre gestolpert, hierbei ging die Türzarge zu Bruch.
Der Hausverwalter bot mir an die Reparatur durch eines seiner Subunternehmen durchführen zu lassen und den Schaden in meinem Auftrag bei meiner Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Ich erteilte ihm den Auftrag, die Türe wurde repariert.
Zwischenzeitlich erhielt ich eine Rechnungskopie der Reparaturkosten die aber nicht an mich sondern an ein anderes seiner Unternehmen adressiert war. Gleichzeitig wurde die Schadensabwicklung bestätigt, sofern ich ich meine Versicherungsunterlagen zur verfügung stelle, (dem kam ich nach) anderenfalls würde die Reparatur mit der nächsten Jahresabrechnung erfolgen.
Februar kam dann die Nebenkostenabrechnung mit einer Position: Rechnung Galabau (Sein Subunternehmen) RG Nr xxx Betrag xxx in einer Summe - und sonst nix.
Ich schrieb die Verwaltung nochmals an, mit der Bitte mir eine ordentliche Rechnung auf MEINEN Namen auszustellen, damit ich wenigstens dieLohnkosten steuerlich absetzen kann. Die Versicherung habe ich schon innerlich abgehakt, da der Schaden schon über ein Jahr zurückliegt.
Vorgestern kam eine erneute Mahnung mit Inkassoandrohung, wieder keine Rechnungsänderung, nur Ignoranz.
Meine Frage also:
Auch wenn ich den Schaden an meiner Mietwohnung verursacht habe, habe ich doch als Auftraggeber das Recht auf eine ordentliche Rechnung die auf meinen Namen lautet und nicht über die Nebenkostenabrechnung eingetrieben werden soll, oder liege ich da falsch? Letztendlich möchte ich ja nur die Lohnkosten steuerlich gelten machen, was mit einer Drittrechnung aber nicht geht. Vermutlich ist die Rechnung ja schon beim Finanzamt abgerechnet worden...
7 Antworten
Dir ist wohl nicht nur ein Malheur passiert.
Warum wendest Du Dich nicht sofort selbst an Deine Versicherung, wenn Dir ein Versicherungsschaden passiert ist? Für mich unfassbar!
Nun ärgerst Du Dich, weil es wohl zu spät ist für die Versicherung.
Jetzt läßt Du Dich auf großen Ärger ein, anstatt einfach zu zahlen. Dann ist das mit Mahnungen und daraus evtl. resultierendem Rechtsstreit wenigstens vom Tisch. Ob das nun zulässigerweise auf der Betriebskostenabrechnung steht, ist doch erst einmal zweitrangig.
Für das Absetzen der Rechnung hast Du noch sehr lange Zeit. Geh zur Verwaltung hin, lass Dir Belegeinsicht gewähren, wo Du die fragliche Rechnung findest, mach ein Foto davon oder lass sie Dir kopieren und bitte noch einmal die Hausverwaltung darum, Dir eine ordentliche Rechnung mit Ausweis der Lohnkosten aus zu stellen. Legt sich die HV quer, dann geh selbst zur ausführenden Firma und bitte diese um eine ordentliche Rechnung auf Deine Adresse, mit Zahlungsvermerk und Ausweis der Lohnkosten. Die machen das schon. Warum sollte sich die Galabau xy dagegen sperren.
Wärest Du direkt selbst zur Deiner Versicherung gegangen oder hättest dort hingeschrieben, hättest Du jetzt keinen Ärger.
Deine Forderung ist berechtigt. Dein Vermieter muss dir eine Rechnung auf deinen Namen mit Beifügung der Kopie der Rechnung die er erhalten hat für die Reparatur deiner Tür.
Im Übrigen hat diese Rechnung und Forderung mit Betriebskosten Nullkommanix zu tun. Das sind doch keine Betriebskosten. Rechne den Betrag also raus und zieh ihn ab, falls Nachzahlung. Und fordere eine konkrete Rechnung die du deiner Versicherung zur Regulierung vorlegen kannst. Außerdem erfolgt fast immer die Zahlung des Rechnungsbetrages seitens der HV direkt an den Vermieter. Das setzt voraus, dass du bzw. der Vermieter eine ordentliche Rechnung vorlegt.
Weise die Forderung schriftlich zurück und begründe das wie von mir ausgeführt.
Das hört sich eher so an als wen du 2 mal zahlen sollst deswegen auch keine ordentliche Rechnung wen der sofort mit Inkasso Eintreibung kommt verweigere die Zahlung den ohne Gerichts Titel hat kein Inkasso unternehmen das recht auf einkassieren der Forderung. Oder Hat der Vermieter auch ein Inkasso unter nehmen.?Vermutlich hatte auch deine Versicherung was an der Rechnung auszusetzen sonst hätte die erst mal gezahlt.Mal sehen wie er das dem Gericht erklären will das er weder von der Versicherung noch von dir ohne eine ordentliche Rechnung Geld eintreiben will.
Ich würde mal bei deiner Versicherung wegen dem schaden nachfragen ob der überhaupt eingereicht worden ist und ob er bezahlt wurde oder wen nicht warum..
Den Rehnungsbetrag habe ich bereits aus der NK Abrechnug herausgerechnet, deshalb jetzt die Mahnung.
@bwhoch2
Ich möchte die Rechnung aber jetzt auch nicht sang und klanglos bezahlen nur alleine um den Frieden zu bewahren. Wenn es schon für die HV zu spät ist, möchte ich wenigstens die 100€ Lohnkosten steuerlich absetzen können. Und da klemmt es momentan.
Ich habe bereits erfolglos um eine korrigierte Rechnung gebeten.
Das Problem ist, dass die Hausverwaltung und die Reparaturfirma ein und dieselbe Firma sind, nur andere Abteilungen eben.
Ich denke das Problem für die Hausverwaltung wird sein, dass sie die Rechnung schon intern beim Steuerberater verwertet haben. Vermutlich um die die Kosten als laufende Reparatur vom Gewinn abzuziehen, entsprechende Anmerkungen des Steuerbüros befinden sich auf der mir vorliegenden Rechnungskopie. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Der Tenor bei Euch lautet also, das ich mit meinem Anliegen auf eine ordentliche Rechnung nicht daneben liege und das die lapidare Auslagerung derselben auf die Nebenkostenabrechnung nicht statthaft ist?
Wenn Du nachgewiesen hast , daß Du bzw. der Schaden versichert warst,
ist nur noch die Frage : Kannst Du Nachweisen , daß Du die Unterlagen abgegeben hast ???
Rufe einfach Deine Privat-Haftpflichtversicherung an und erfrage , was mit dem Schaden ist .