Nebenkostenabrechnung falsch, ich soll trotzdem zahlen. Was tun?
Ich bekam meine Nebenkostenabrechnung (Mietwohnung) und soll nun 500 Euro zahlen. Die Jahre davor waren es immer 100 Euro oder 70 Euro. Nun hatte ich meinen Vermieter gebeten, die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen, weil der Betrag nicht stimmen kann. Ich habe nicht so viel Verbrauch, lebe allein. (Eigentlich war die Abrechnung jedes Jahr falsch und der Vermieter ließ sie prüfen. Es kam jedes Jahr ein kleiner Betrag raus.) Jetzt schrieb mein Vermieter:
Sie sind verpflichtet die Nebenkosten zu bezahlen. Sollten diese falsch sein, so bekommen Sie natürlich eine Korrektur und wenn es sich so rausstellt auch eine Gutschrift. Ich habe noch niemanden übervorteilt. Ich dulde aber nicht den Verzug der Zahlung sondern werde, wie angekündigt ein Mahnverfahren gegen Sie einleiten, sollte der Betrag nicht eingegangen sein! Mit freundlichen Grüßen
Aber wieso will er es nicht gleich prüfen lassen und sofort das Geld? Ich zahle doch keine falsche Rechnung! Oder muss ich ????? Bitte gebt mir mal einen Rat. An wen kann ich mich wenden!?
8 Antworten
Du musst schriftlich widersprechen. Schreib drüber: Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung. Schau dir vorher genau die Rechnung an. Was war zuviel? Der Warmwasserverbrauch zu hoch berechnet oder die Heizung? Schau dir die Rechnung an, was überdimensional hoch war. Hast du die Stände des Warmwasserzählers auch mitnotiert? Schreib einen ausfürlichen Widerspruch, an was es denn liegen könnte, dass die Rechnung falsch ist. Wenn du willst mit Einschreiben und Rückschein. Sammel Beweise. Auch dass du den Widerspruch gestellt hast. Schau dir die NKrechnung genau an. Vergleich alle Posten mit dem Vorjahr, dann siehst du wo es zuviel war.
Hallo.
Zitat:
Ist die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar oder sonst formell fehlerhaft, ist eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung des Vermieters nicht fällig. Der Mieter braucht nichts zu zahlen. Außerdem darf der Mieter künftige Nebenkostenvorauszahlung so lange zurückhalten, bis der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt. Quelle: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-ist-falsch/
In dem Link der Quellenangabe sind weitere Tipps, die dir sagen können, wie du nun vorgehen kannst.
Liebe Grüße FD
Um Dir wirklich helfen zu können, ein paar Rückfragen:
- Für welchen Zeitraum ist die Abrechnung? Geht es um das Kalenderjahr 2013 und Du hast die Abrechnung erst im Januar erhalten, wäre sie nämlich zu spät und Du müßtest wirklich nicht zahlen. Ist sie für 2014 oder einen Zeitraum von 12 Monaten ab 1. Februar 2013, so wäre sie noch rechtzeitig.
Für den Fall, dass sie rechtzeitig gekommen ist:
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Hast Du schon mal die Abrechnung in den einzelnen Positionen mit einer Abrechnung von früher verglichen? Wo sind die großen Abweichungen?
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Hast Du den Vermieter schon um Einsichtnahme in die Belege gebeten? Oder um Fotokopien (je St. 50 Cent darf er Dir dafür berechnen)? Wenn er Dir Einsichtnahme gewährt, nimm jemanden mit, der was davon versteht und schaut Euch die Belege an. Lasst Euch bei der Gelegenheit vielleicht auch die Abrechnung direkt erklären.
Ansonsten: Falls die Abrechnung rechtzeitig kam und sie formell korrekt ist, musst Du auch innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Die Zeit solltest Du allerdings auch wirklich nutzen, um sie zu prüfen, bzw. sie Dir erklären zu lassen. Der Vermieter hat sie ausgestellt. Er muss sie nicht prüfen. Das hat er bestimmt schon gemacht. Es ist jetzt Deine Aufgabe.
Nun hatte ich meinen Vermieter gebeten, die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen,
Das ist das gleiche als würde man einen Mordverdächtigen fragen ob er der Mörder ist.
Rat, die Abrechnung von jemand neutralem, z. B. Mieterbund oder Fachanwalt, prüfen lassen.
Ich würde ihn davon in Kenntnis setzten, dass ich zahle wenn das geprüft wurde. Vielleicht mal zum Mieterschutz.