Wer bezahlt den Subunternehmer wenn der Auftragnehmer nicht mehr zahlen kann?
Folgender Fall: Eine PKW Werkstatt wurde mit der Aufarbeitung und teilweisen Lackierung meines privaten PKW beauftragt. Dafür verlangte er eine Vorab-Bezahlung die von mir in Bar und gegen Quittung erbracht wurde. Was ich nicht wusste: der Auftragnehmer (PKW-Werkstatt) hat diese Arbeit an einen Dritten (Subunternehmer) weitergegeben. Dort wurden die Arbeiten ausgeführt und ich erhielt mein Fahrzeug zurück. Monate später kam dann die Rechnung des mir völlig unbekannten Subunternehmers. Die PKW Werkstatt hatte wohl offensichtlich die Auftragsarbeit nicht bezahlt, deshalb versucht der Subunternehmer (inwischen über seinen Anwalt) das Geld von mir zu bekommen. Meine Frage: Ich habe ja dem Subunternehmer niemals einen Auftrag erteilt. Kann und darf meine Werkstatt in meinem Namen den Subunternehmer beauftragen, und muss ich die Lackierung (nochmal) bezahlen? Eine teure Rechtberatung kann ich mir derzeit nicht leisten. Vielleicht kann mir jemand hierzu seine unverbindliche Meinug sagen oder einen guten Rat geben.
Vielen Dank
5 Antworten
Wenn der von dir beauftragte Unternehmer die Leistung an einen anderen Betrieb weitervergibt, hast du damit nichts zu tun.
Der Vertrag über die Weitervergabe der Leistung wird ausschliesslich zwischen dem von dir beauftragten Unternehmer und seinem Nachunternehmer geschlossen. Daher muss sich der Nachunternehmer mit seinen Forderungen auch direkt an seinen Auftraggeber wenden.
Falls dieser zahlungsunfähig sein sollte, ist das das Problem des Nachunternehmers. Eine Durchgriffshaftung zu dir gibt es nicht.
Dafür verlangte er eine Vorab-Bezahlung die von mir in Bar und gegen Quittung erbracht wurde
also nur eine Vorauszahlung die nicht die Gesamtkosten beinhaltet. Du hast eine Rechnung von dem Auftragnehmer bekommen? Das wurde bezahlt!
Dein Auftragnehmer hat den Auftrag an eine andere Firma vermittelt. Diese Fa kann nur die Rechnung an diesen AG verschicken.
Du hast von DEINEM Auftragnehmer eine quittierte Gesamtrechnung?
Der Sub hat sich an den Auftraggeber zu wenden aber das bist nicht du.
entspannt zurücklehnen, der Sub kann sich ausschliesslich an den AG wenden.
Rechnung zurückweisen. Quittung sehr gut aufheben
Wichtige Frage wäre da eher welche Art von Auftrag du unterschrieben hast. Normale Werkstätten arbeiten mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZDK's bzw der KFZ Innung. Diese müssen in der Regel ausgehängt sein bzw. auf deinem Auftrag müsste darauf hingewiesen werden. In dieser Bedingung steht unter anderem auch drinnen dass die Werkstatt das Auto für z.b. Lackierarbeiten andere Firmen beauftragen kann. Letztendlich muss allerdings der Auftraggeber also die Werkstatt ihre Rechnung beim Lackierer bezahlen. Wie die Werkstatt dir letzendlich das Geld weiterverechnet bleibt ihm überlassen. Es gilt immer der Auftraggeber muss zahlen. In diesem Fall kann die Autowerkstatt nicht ihre Verbindlichkeit auf dich übertragen
Das ist für die Werkstatt natürlich sehr gefährlich wenn sie das so handhaben. Es muss leider auch bei einem mündlichen Auftrag bezahlt werden. Es gilt nach § 818 Abs. 2 BGB das Gesetz dass mündlich vereinbarte Dienst oder Werkverträge zumindest üblich oder angemessen bezahlt werden müssen. Was aber wie gesagt absolut nicht berechtig, dass du die Rechnung vom Lackierer zahlen musst.
Vielen Dank für deine Antwort!! Ich habe den Auftrag überhaupt nicht schriftlich erteilt. Ich war dort schon jahrelang Kunde und habe das Auto immer einfach abgegeben und den Auftrag mündlich erteilt. Irgendwelche Vertragsbedingungen wurden mir nie vorgelegt.
Verträge brauchen nicht schriftlich gegeben zu werden, du hast ne Quittung über einen Betrag X da sollte dein Auftraggeber und den Verwendungszweck drauf stehen.
Frage einfach mal den Sub nach einem erteilten Auftrag
Die Werkstatt darf den Auftrag weitergeben, da du Aber keinen Vertrag mit dem Subunternehmer hast, sondern die Werkstatt, musst da gar nichts an den Subunternehmer zahlen. Das ist eine Sache zwischen der Werkstatt und dem Subunternehmer
Klar behauptet das der RA des Subunternehmers. Die wollen an ihr Geld kommen und hoffen drauf, dass ein dummer aufsteht. Am besten SCHRIFTLICH! Widerspruch einlegen, damit du was in der Hand hast (am besten per Einschreiben, um zu beweisen, dass der Brief auch angekommen ist)
Danke für die schnelle und gute Antwort. Leider sieht das der RA des Subunternehmers anders. Er behauptet das jede Werkstatt im Namen des Kunden Aufträge an Dritte vergeben kann und darf.
Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Das bedeutet aber nicht, dass DU die Rechnung an den Subunternehmen bezahlen mußt, den du im Zweifelsfalle gar nicht kennst, deren Qualifikationen du gar nicht einschätzen kannst und letztendlich weißt du auch nicht, ob du nicht selbst einen besseren und kostengünstigeren Subunternehmer (= für dich dann Auftragnehmer) gefunden hättest. Du hast auf die Wahl des Subunternehmers gar keinen Einfluß gehabt.
Nein ... Rechtsanwälte sehen das nicht anders. Sie behaupten einfach, dass es so wäre.
Ich würde den Anwalt einfach nach einem Nachweis der rechtlichen Regelung fragen, auf welchem seine Behauptung beruht. Dieser Nachweis kann eigentlich nur der Vertrag zwischen dir und deiner(!) Werkstatt sein ... und sollte er tatsächlich Einsicht in diesen Vertrag haben, so kann man ihn fragen, auf welcher rechtlichen Basis er den Datenschutz umgeht.
Du hast kein Rechtsverhältnis mit dem Subunternehmer und mußt ihn deshalb auch nicht bezahlen. DEIN Vertragspartner ist ausschließlich deine Werkstatt. Deren Rechnung mußt du natürlich bezahlen. Den Subunternehmer muß deine Werkstatt als Auftraggeber bezahlen, aber nicht du.
Nein, ich habe den KOMPLETTEN Auftrag im Voraus bezahlt. Offensichtlich befand sich der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt schon in einer finanziellen Schieflage und hat mit meinem Geld andere Löcher gestopft. Daummerweise habe ich ihm damals vertraut.