Wer kann die Rechnung von Steuer absetzen?
Wir wohnen in einer Mietwohnung. In der Wohnung wurde eine Reparatur vom Fachmann durchgeführt. Dieser stellt die Rechnung an den Vermieter. Der Vermieter bezahlt die Rechnung selbst, aber bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird die Reparatur mit vollem Betrag uns belastet. Wer darf den Betrag in der Steuererklärung geltend machen? Vermieter oder wir? Letztendlich tragen wir die Kosten, also müssten wir den Betrag in unserer Steuererklärung geltend machen, oder sehe ich das falsch? Denn der Vermieter würde quasi doppelt kassieren, wenn er in Steuererklärung absätzen lässt und auch von uns den vollen Betrag der Reparatur bekommt, oder? Vielen Dank.
5 Antworten
Um was für eine Reparatur handelt es sich da?
Warum kann er die Reparatur auf den Mieter umlegen?
Absetzen kann derjenige die Kosten auf dem die Rechnung lautet und
wer die Rechnung auch bezahlt hat.
Ich bezweifle daß ein Mieter überhaupt irgendeine Rechnung die die
Wohnung betrifft in der Steuer geltend machen kann.
Die Miete kann man ja auch nicht absetzen.
Er darf Dir die Kosten natürlich nur berechnen, wenn ihr für die Verstopfung verantwortlich seid.
Bei uns im MFH kam es auch zu einer Rohrverstopfung. Es hat sich heraus gestellt, daß jemand flüssiges Fett in den Abfluß geschüttet hat. Natürlich wird das Fett nachdem es sich abgekühlt hat dann hart und verstopft das Rohr. Die Kosten der Beseitigung der Verstopfung mußte die Gemeinschaft tragen, da man ja nicht feststellen konnte wer das verursacht hat und sich keiner freiwillig gemeldet hat.
Lag die Verstopfung bei euch innerhalb der Wohnung müßt ihr die Kosten tragen, lag es aber irgendwo im Haus wo auch der Abfluß anderer Mieter zusammen läuft, muß das die Hausgemeinschaft tragen.
Wenn das in der NK-Abrechnung enthalten ist, dann kannst Du das steuerlich geltend machen.
Es kann auch geltend gemacht werden, wenn Du das dem Vermieter gesondert erstattest.
Du kannst das nicht absetzen. Der Vermieter kann das, aber nur wenn er die Rechnung nicht an Euch weiterreicht. Ich gehe mal davon aus, das sich der Vermieter des Steuerbetruges hier strafbar machen wird. Im übrigen, kann die rohrreinigung nur an den Mieter weitergeleitet werden, wenn diese innerhalb der Wohnung war. Außerhalb ist das Sache des Vermieters!
Ich gehe mal davon aus, das sich der Vermieter des Steuerbetruges hier strafbar machen wird.
Nein macht er sicher nicht. In der Steuererklärung muss der Vermieter alle Einnahmen angeben und kann alle Ausgaben dagegen setzen.Somit würde die Rechnung praktisch zweimal in der Steuererklärung auftauchen. Einmal bei den Ausgaben und einmal als Bestandteil der Nebenkosten, die er an seinen Mieter berechnet und somit ist das dann neutral, also ohne Wirkung auf die Steuer.
das ist schon richtig, aber auch durch eine reine Darstellungssache eben auch manipulierbar. Ich habe schon einige nebenkostenabrechnungen gesehen, welche auf betrügerische Weise ausgeführt wurden.
Dann erkläre doch mal, wie der Vermieter in dieser Konstellation das Finanzamt betrügen könnte?
Anders würde ein Schuh daraus: Reparaturrechnungen haben in den Nebenkosten nichts verloren. Angenommen, der Vermieter würde den Mieter bitten, eine Reparatur zu erstatten, weil Kleinreparatur und übergibt dem Mieter (außerhalb der Nebenkostenabrechnung) dazu eine Kopie der Handwerkerrechnung. Weil es so einfach ist, kassiert er den Betrag gleich bar.
Beim Finanzamt reicht er dann die Originalrechnung als Ausgabe ein, ohne anzugeben, dass der Mieter diese schon bezahlt hat.
Das Finanzamt erwartet vom Vermieter die Angabe aller Einnahmen, also auch, was er an Betriebskosten kassiert hat. Ggf. will es die Originalabrechnungen sehen. Wenn darin dann eine Reparaturrechnung aufgeführt ist, hat der Vermieter damit auch erklärt, dass er das Geld vom Mieter kassiert hat. Nun kann er problemlos selbst die Originalrechnung als Ausgabe dagegen setzen und die Sache ist neutral. Wie könnte hier der Vermieter betrügen?
Leider schreibst du nicht, um welche Reparatur es sich handelt. Es kann dir hier also niemand sagen, ob die Rechnung überhaupt zu den Nebenkosten gehört. Also bei Google die Art der Reparatur und "Nebenkosten" eingeben, vielleicht findest du da was. Oder du wendest dich an einen Mieterverein.
Vielen Dank für Deine Antwort. Es war eine Rohrreinigung (150 eur).
Google -> rohrreinigung kleinreparatur.
150 €? Das kommt doch sehr auf den Mietvertrag an.
Rohrreinigung 150 €: Normalerweise keine Kleinreparatur. Darüber kann man im Mietvertrag lesen, wie hoch die Obergrenze ist.
Rohrreinigung, weil akut was verstopft war? Da kommt es darauf an, wo genau und wodurch.
Rohrreinigung aus Wartungsgründen, damit der freie Abfluss auch in Zukunft sichergestellt ist? Wartung kann über die Nebenkosten umgelegt werden.
Was gilt bei Euch?
Wenn Euch der Vermieter freundlicherweise die Rechnung des Handwerkers gegeben hat, könnt Ihr die Arbeitsleistung, die darin ausgewiesen ist, von der Steuer absetzen.
Der Vermieter muss alle Einnahmen deklarieren, also auch das, was er über die Nebenkostenabrechnungen einnimmt und alle Kosten dagegen setzen. Er kann sie also praktisch auch absetzen, aber an der Stelle ist es ein Durchlaufposten, der sich auf seine Steuer nicht auswirkt. Man könnte somit sagen, beide können die Rechnung absetzen, ohne dass der Staat doppelt Geld ausgeben muss.
Vielen Dank für die Antwort. Es war eine Rohrreinigung (150eur)