Subunternehmer beschädigt Fahrzeug von Auftraggeber. Wer haftet?
Hallo,
Firma A beschäftigt Subunternehmer B (selbstständig) auf Stundenbasis. B arbeitet natürlich auch für andere Kunden. Es wurde kein Vertrag geschlossen oder etwas vereinbart, nur das B Summe X für jede Stunde von A bekommt und Rechnungen darüber schreibt.
B verursacht nun Schaden am Fahrzeug von A (auch hier keine Vereinbarung über Nutzung oder sonstiges). Führen des Fahrzeuges ist Teil der Arbeit und der Unfall ereignete sich auf Dienstfahrt. Keine andere Partei involviert. Keine grobe Fahrlässigkeit.
A hat Vollkasko mit SB und diese bezahlt Schaden. Kann A Kosten der SB, Anstieg der Versicherungskosten oder Sonstiges auf B umwälzen oder muss A zahlen? Oder B?
Danke und Grüße!
4 Antworten
der Sub ist im Auftrag des Unternehmers gefahren, damit ist die Versicherung des KFZ in der Pflicht. Regresszahlungen können ausgeschlossen werden. Höchstens bei grober Fahrlässigkeit muss er Ersatz leisten
Vielen Dank!
Wenn der Subunternehmer im Auftrag des Hauptunternehmers arbeitet, haftet er natürlich nicht. Dann ist er ja in einer arbeitnehmerähnlichen Position. Er arbeitet auf Risiko des Unternehmers.
Wobei noch zu klären wäre, ob er tatsächlich "selbständig" ist. Das würde eine Prüfung durch die Krankenkasse bedeuten.
Hi, mir ist so ziemlich das gleiche passiert. Was musst du bezahlen? Den gesamten Schaden oder nur die Selbstbeteiligung?
Vielen Dank!
würde mich auch Hans anschließen. Klingt eher nach Scheinselbständigkeit.
Das ist Unternehmerrisiko nach § 615 BGB. Überlassungsvertrag ?
Betriebshaftpflicht beim Subunternehmer vorhanden ?
Keine Scheinselbstständigkeit, Aufträge werden anfragt und je nach Auftragslage angenommen und abgearbeitet. Andere Kunden vorhanden. Umsatzerzielung ist weit verteilt, also nicht nur auf ein Unternehmen. Warum sollte das Scheinselbstständigkeit sein? (Davon abgesehen ist es eh oft fließend und schwierig.)
Betriebshaftpflicht ist vorhanden.
Auch wenn du selbst eine Betriebshaftpflichtversicherung hast, tritt diese NICHT für Schäden an die im Zusammenhang mit dem Betrieb von KFZ geschehen.
Das ist natürlich richtig, aber da der Auftraggeber eh haftet (wie du in deiner anderen Antwort geschrieben hast), ist diese Frage irrelevant.
A trägt den Schaden alleine oder sie einigen sich gemeinsam. Übernehme aber keine Gewähr
Nach Rücksprache mit einem Anwalt, muss ich für die Kosten die dem Beschädigten (in dem Falle der Auftraggeber) entstanden sind, aufkommen. Es gibt zwar klare Grenzen, aber prinzipiell verhält es sich wohl so.