Gebraucht Gegenstände steuerlich absetzten (nur Neurechnung vorhanden)?

4 Antworten

Laptop

Der Laptop kann grundsätzlich angesetzt werden - dabei ist es egal, auf wen die Rechnung ausgestellt ist - auch geschenkte Notebooks könnten angesetzt werden - einen Zahlungsnachweis hast Du ja sicherlich.

Das Problem ist aber, daß das Notebook bereits 3 Jahre alt ist und daher theoretisch schon steuerlich als abgeschrieben gilt.

Hat man ein gebrauchtes Wirtschaftsgut gekauft oder umgewidmet, dann richtet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer, wobei die bereits "verbrauchten Jahre" abgezogen werden.

Ist das Wirtschaftgut aber älter als die Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle (3 Jahre), dann sollte eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren angesetzt werden - sollte der Kaufpreis unter 800 € netto liegen, dann kann der Betrag voll angesetzt werden (GWG).

Der Laptop kann, ohne weitere Nachweise der beruflichen Nutzung, mit 50% angesetzt werden.

Handy

Das Finanzamt erkennt 20% der privaten Handykosten ohne Nachweise als Werbungskosten an - darüber gehende Geltendmachung müsste man ggf. nachweisen.

Wenn Du die Geräte beruflich brauchst dann kannst Du sie auch absetzen. Eine Quittung wird das mindeste sein was Du dafür brauchst. Denn die Rechnungen anderer kannst Du natürlich nicht verwenden.

Du kannst nur deine tatsächlichen Anschaffungskosten ansetzen. Wenn du stattdessen den Listenpreis ansetzt, ist das eindeutig Steuerbetrug.

Vorausgesetzt natürlich dass du überhaupt Steuern zahlst. Zahlst du keine, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen.

Verlustvorträge. Bei Arbeitnehmern wird aber 50% angenommen. Das setzt man auch ab.

Die Laptops sind nach 3 Jahren abgeschrieben mit einer Nutzungsdauer

Bei Firmen könnte man noch die Vorsteuer ansetzen, sofern der Verkäufer diese ausweisen kann

2/3 privat heißt kein Absetzen