Muss ich als Mieter nach Auszug noch Rechnungen bezahlen?
Ich habe meine Wohnung zum 31.05.2015 fristgerecht gekündigt. Ausgezogen bin ich bereits im Februar 2015. Jetzt habe ich nach 1 1/2 Jahren die Nebenkostenabrechnung für die 5 Monate in 2015 erhalten. Darin fordert meine Vermieterin von mir Kosten für einen neuen Waschmaschinenhahn. Ich habe keinen in Auftrag gegeben, da er zu meiner Zeit einwandfrei funktionierte und wurde auch bei der Wohnungsabnahme nicht moniert. Die Rechnung ist mit 8.6.15 datiert. Der Schornsteinfeger war am 23.12.15 da, auch hier habe ich die Rechnung bekommen. Ferner Wartung der Gastherme vom 06.11.15 auch die soll ich anteilsmäßig bezahlen. Die Gastherme wird einmal jährlich gewartet, also habe ich diese schon im November 2014 für 1 Jahr bezahlt - oder? Kann mich jemand aufklären, ob das rechtens ist? Danke im Voraus.
4 Antworten
Heizungswartung und Schornsteinfeger, sofern die Umlage vertraglich vereinbart war, mußt Du anteilig für deinen Nutzungszeitraum zahlen.
Ob die Kosten nun während deines Nutzungszeitraumes, 1.1. - 31.5.15, entstanden sind oder danach, spielt keine Rolle.
Die Kosten für den Waschmaschinenhahn mußt Du jetzt nicht mehr tragen.
Die hätte der Vermieter, wenn nicht sofort bei Wohnungsrückgabe, binnen 6 Monate danach geltend machen müssen.
Die Abrechnung der Betriebskosten für 2015 kann bis zum 31.12.2016 erfolgen. Allerdings sind Kosten für einen Wschmaschinenahn keine Betriebskosten sondern Instandhaltungen, die Du nicht bezahlen musst. Hinzu kommt, dass ein Mangel bei der Wohnungsabnahme angezeigt werden muss. Dazu muss Dir auch ein Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden muss. Da beides offensichtlich nicht erfolgt ist, musst Du die Kosten auch nicht tragen.
Die Betriebskosten abrechnung muss natürlich den gesetzlichen Standards entsprechen.
Sicherlich musst Du anteilig die Nebenkosten zahlen. Du hast sie ja verursacht.
Allerdings würde ich wohl die Reparatur eines Wasserhahnes bemängeln, der laut Übergabeprotkoll in Ordnung gewesen sein soll.
Doch. Du hast bemängelt, dass Du anteilig etwas zahlen sollst: "...auch die soll ich anteilsmäßig bezahlen..."
Lesen? Kann ich.
Alles was während der Nutzungsdauer der Wohnung an umlagefähigen Kosten anfallen, musst du bezahlen.
Der Wasserhahn indes nicht, wenn dieser bei der Wohnungsübergabe im Protokoll nicht beanstandet wurde.
das war nicht meine Frage, ob ich anteilig Nebenkosten zahlen muss, das weiss ich auch. Lies bitte noch mal richtig.