Muss ich als Mieter nach Auszug noch Rechnungen bezahlen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heizungswartung und Schornsteinfeger, sofern die Umlage vertraglich vereinbart war, mußt Du anteilig für deinen Nutzungszeitraum zahlen.

Ob die Kosten nun während deines Nutzungszeitraumes, 1.1. - 31.5.15, entstanden sind oder danach, spielt keine Rolle.

Die Kosten für den Waschmaschinenhahn mußt Du jetzt nicht mehr tragen.

Die hätte der Vermieter, wenn nicht sofort bei Wohnungsrückgabe, binnen 6 Monate danach geltend machen müssen.

Die Abrechnung der Betriebskosten für 2015 kann bis zum 31.12.2016 erfolgen. Allerdings sind Kosten für einen Wschmaschinenahn keine Betriebskosten sondern Instandhaltungen, die Du nicht bezahlen musst. Hinzu kommt, dass ein Mangel bei der Wohnungsabnahme angezeigt werden muss. Dazu muss Dir auch ein Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden muss. Da beides offensichtlich nicht erfolgt ist, musst Du die Kosten auch nicht tragen.

Die Betriebskosten abrechnung muss natürlich den gesetzlichen Standards entsprechen.

Sicherlich musst Du anteilig die Nebenkosten zahlen. Du hast sie ja verursacht.
Allerdings würde ich wohl die Reparatur eines Wasserhahnes bemängeln, der laut Übergabeprotkoll in Ordnung gewesen sein soll.

Bonkee 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 15:06

das war nicht meine Frage, ob ich anteilig Nebenkosten zahlen muss, das weiss ich auch. Lies bitte noch mal richtig.

MEGAMORPH  17.12.2016, 15:09
@Bonkee

Doch. Du hast bemängelt, dass Du anteilig etwas zahlen sollst: "...auch die soll ich anteilsmäßig bezahlen..."
Lesen? Kann ich.

Alles was während der Nutzungsdauer der Wohnung an umlagefähigen Kosten anfallen, musst du bezahlen.

Der Wasserhahn indes nicht, wenn dieser bei der Wohnungsübergabe im Protokoll nicht beanstandet wurde.