Schadensabwicklung nach Unfall auf Betriebsgelände (Kleinschaden)

5 Antworten

Nach vielen Schreiben mit der gegnerischen Versicherung haben die sich bereit erklärt, den kompletten Schaden zu übernehmen.

Allerdings habe ich mein Auto, kurz nach der Zusicherung zerlegt. - Ich wage mich an ein BGH Urteil erinnern zu können, dass trotz allem ein Anspruch auf den vergangenen Schaden besteht, wollte es aber nicht versuchen, da es mir nur darum ging, den entstandenen Schaden zu begleichen. - Da es an dem Auto nichts mehr zu reparieren gibt, sehe ich auch von einer Aufstufung der Versicherungsprämie meines Unfallgegners ab.

Schlechte Karten - denn bei Unfällen auf Parkplätzen teilen die beiden Versicherungen den Schaden 50:50 auf, sofern nicht ein Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Grund: Auf Parkplätzen gilt vor allem anderen die Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme - und zwar für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur den Ein- und Ausfahrenden. Näheres siehe hier:

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/auf-dem-parkplatz-gelten-andere-regeln-als-auf-der-strasse/

derMeier 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 18:27

Die Schuldfrage scheint zum Glück sehr eindeutig und ich werde wohl nicht auf einem 50% Anteil sitzen bleiben.

Selbst konnte ich nicht zurücksetzen, da ich sonst auf ein anderes Auto aufgefahren wäre und ich habe mein bestmögliches gegeben, ihn auf mich aufmerksam zu machen.

Die gerufene Polizei meinte auch: Der Rückwärtsfahrer ist in nahezu allen Fällen der Schuldige.

Der erste Schritt - falls Du nicht die Angelegenheit einem Anwalt übergeben willst - wäre, die gegnerische Versicherung zu informieren. Mit denen kannst Du auch besprechen, ob sie mit einem Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt zufrieden sind, ansonsten lässt Du von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Normalerweise gibt die gegnerische Versicherung dann eine Reparaturfreigabe / Kostenübernahmeerklärung an die Werkstatt, so dass Du die Reparaturkosten nicht verauslagen musst. Sollte sich die Kollegen dort unkooperativ verhalten, würde ich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Da Dein Auto mit dem beschädigten Scheinwerfer nicht verkehrssicher ist, steht Dir auch ein Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu.

Du fährst zu einem Gutachter deiner Wahl, dieser macht ein Gutachten und dieses schickst du der gegnerischen Versicherung zu und die regulieren und zahlen die Kosten des Gutachters mit, du musst nichts vorstrecken, kann aber paar Monate dauern. Nicht sofort reparieren lassen, erst abwarten, da werden sicherlich noch einige kommen und schauen wollen. Wenn er sich quer stellt, hast du ja die Polizei als Zeugen.

FordPrefect  21.10.2011, 16:22

Nein. Als Allererstes die Versicherung informieren, und dort Rat holen über die weiteren Schritte. Denn wenn er Pech hat, bleibt er sonst auf den Kosten für den Gutachter sitzen (bei 50:50 Teilung). Deswegen auch Vorsicht bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs etc..

user1426  21.10.2011, 16:40
@FordPrefect

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, weil man selbst z.B. gestanden hat, wie es hier der Fall zu sein scheint, dann braucht man seine eigene Versicherung nicht informieren und von Mietwagen war gar nicht die Rede. Ich habe es bis jetzt immer wie oben beschrieben gemacht.

derMeier 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 18:32
@user1426

Meine Werkstatt war so gut und hat soweit alles für mich geregelt.

Die kümmern sich sowohl um einen Gutachter als auch den Kontakt zur gegnerischen Versicherung. - Dass es sich beim Unfallort um ein Betriebsgelände handelte sollte für alle (außer Polizei) irrelevant sein.

Der Schaden wurde sogar schon vor Ort beziffert... Erschreckend, was alles kaputt gehen kann, ohne einen gravierenden Schaden am Fahrzeugäußeren zu erkennen.

nimm zuerst kontakt mit deiner versicherung auf...